Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Bonn
Dienstleistungszentrum · Bonn
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)
0228 776677
buergeramt@bonn.de
Gebühren (amtlich)
91,90 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen. Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: • Bargeld • EC-Karte • Kreditkarte • Ausländische Debitkarte • Apple Pay und Google Pay Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Untersuchung besonderer Anforderungen • Führungszeugnis
Voraussetzungen
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen. Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt. Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt: • C • C1 • CE • C1E • D • D1 • DE • D1E Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es, wenn sich der/die Betroffene durch die Tat, die Gegenstand des Strafverfahrens war, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Dabei bedeutet die Festsetzung einer Sperrfrist nicht, dass der/die Betroffene nach Fristablauf wieder als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzusehen und automatisch eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen ist. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, wobei die Fahrerlaubnisbehörde in vollem Umfang zu prüfen hat, ob der/die Betroffene wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ca. 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, da die anschließenden Ermittlungen wie zum Beispiel Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, gegebenenfalls Einsichtnahme in Bußgeld- oder Strafakten einige Zeit in Anspruch nimmt. Das Ergebnis der Ermittlungen ist entscheidend dafür, ob möglicherweise noch ein Gutachten einer amtlich anerkannten med.-psych. Untersuchungsstelle - kurz MPU - (Eignungsgutachten) oder sonstige Eignungsnachweise wie fachärztliches Gutachten, notwendige Kursteilnahme et cetera zu erbringen sind. Wegen der hohen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
So läuft es ab
Der Antrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Für Ihr Anliegen ist ein Termin erforderlich . Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie im Bereich "Formulare und Links".
Gut zu wissen
Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wie stehen die Gebühren in Bonn im Vergleich?
| Bonn | 91,90 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,30 € – 225,00 € |
| Deutschland (10.008 Städte) | 4,85 € – 256,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bonn?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Bonn erledigen?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Bonn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.