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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Bonn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Bonn bei: Dienstleistungszentrum · Bonn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 36,80 € / 6,00 € / 5,31 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bonn

Dienstleistungszentrum · Bonn

Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

0228 776677

buergeramt@bonn.de

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Das Ausstellen eines Ersatzführerscheins kostet einmalig 36,80 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen. Für die Nutzung der Selbsterfassungsgeräte in den Wartebereichen fällt aktuell eine Gebühr von 6,00 Euro an. Für den Direktversand von der Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause: Zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,31 Euro. Für eine Expressbestellung (5 Werktage, kein Direktversand möglich): Zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,60 Euro. Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung: • Bargeld • EC-Karte • Kreditkarte • Ausländische Debitkarte • Apple Pay und Google Pay Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.

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Benötigte Unterlagen

Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Voraussetzungen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Bestellung Aufgrund der zentralen Bestellung der Führerscheindokumente in Berlin und der erforderlichen Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beträgt die übliche Bearbeitungsdauer etwa 4-6 Wochen . Hinwes: Müssen zunächst noch Ihre Führerscheindaten ermittelt werden, kann dieser Zeitraum überschritten werden. Direktversand durch die Bundesdruckerei Die Bearbeitungsdauer beim Direktversand durch die Bundesdruckerei ist deutlich geringer ( ca. 3 Wochen ). Aus diesem Grund werden die Führerscheine bevorzugt durch den Direktversand zugestellt. Ersatzbescheinigung Zur Überbrückung des Zeitraums zwischen Antragstellung und Abholung kann Ihnen, sofern uns Ihre Führerscheindaten vorliegen, auf Wunsch eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung (7,70 Euro) ausgestellt werden. Diese Zwischenbescheinigung ist jedoch nur in Deutschland gültig. Ausnahmefälle ( Express-Bestellung) In Ausnahmefällen, wie etwa einer kurzfristigen Auslandsreise, kann ein Ersatzführerschein auch als Expresslieferung bestellt werden.

So läuft es ab

• Persönliche Vorsprache im Dienstleistungszentrum. Bitte bringen Sie alle benötigten Dokumente bei der Vorsprache mit. Es ist zwingend ein Termin erforderlich. Diesen können Sie mit dem Terminreservierungsformular unter „Formulare und Links“ vereinbaren. Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät? Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - montags bis freitags ab 7:15 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei. Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist. Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.

Gut zu wissen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wie stehen die Gebühren in Bonn im Vergleich?

Bonn36,80 € / 6,00 € / 5,31 € / 25,60 €
Nordrhein-Westfalen1,50 € – 72,10 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Bonn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Das Ausstellen eines Ersatzführerscheins kostet einmalig 36,80 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Bonn erledigen?
Zuständig ist: Dienstleistungszentrum · Bonn, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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