Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Kirchenaustritt erklären in Chemnitz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Chemnitz bei: Standesamt · Chemnitz — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 10,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Chemnitz

Standesamt · Chemnitz

Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz

"nur nach Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

0371 115

standesamt@stadt-chemnitz.de

Gebühren (amtlich)

Aufnahme der Niederschrift: 25,00 Euro Bescheinigung: 10,00 Euro Bar, EC-Karte

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Erklärung ; Original; Wird im Standesamt zur Niederschrift aufgenommen. Personalausweis oder Reisepass ; Original

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Chemnitz — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Antragstellung Die Antragstellung kann erfolgen durch: • Antragsteller persönlich Der Antrag kann wie folgt gestellt werden: • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten

Gut zu wissen

Leistungsbeschreibung Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung durch das Standesamt.

Wie stehen die Gebühren in Chemnitz im Vergleich?

Chemnitz25,00 € / 10,00 €
Sachsen10,00 € – 25,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Chemnitz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Aufnahme der Niederschrift: 25,00 Euro Bescheinigung: 10,00 Euro Bar, EC-Karte
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Chemnitz erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Chemnitz, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns