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Jagdschein beantragen in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen · Darmstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 40,00 € / 95,00 € / 18,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 132284

sicherheitswesen@darmstadt.de

Gebühren (amtlich)

Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren: Stand 1.05.2017 Jahres- Jagdschein Dreijahres-Jagdschein Jugend-Jahres- Jagdschein Ausländer-Tagesjagdschein Ausstellungsgebühr 40,00 € 95,00 € 18,00 € 15,00 € Die weitere Tabelle zeigt die gleichzeitig zu erhebende Jagdabgabe, die für die Förderung des Jagdwesens in Hessen eingesetzt wird: Stand 1.05.2017 Jahres- Jagdschein Dreijahres-Jagdschein Jugend-Jahres- Jagdschein Ausländer-Tagesjagdschein Jagdabgabe 40,00 € 95,00 € 18,00 € 15,00 € Jahresjagdschein: 80,00 € 3-Jahresjagdschein: 190,00 € Tagesjagdschein: 30,00 € Jugendjagdschein: 36,00 € Die Gebühren können am Zahlautomat, per EC oder Rechnung beglichen werden

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Benötigte Unterlagen

Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheines mitzubringen sind: • ein gültiges Ausweisdokument, • aktuelle/s Passbild/er - bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Jagdbehörde, wie viele Passbilder benötigt werden • das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung , • eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie • Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe. Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden. Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen. Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Onlineterminvergabe • Antrag (siehe „Formulare“) • ein aktuelles Passfoto • Original und Kopie des Jägerprüfungszeugnisses • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum • gültiger Personalausweis oder Reisepass Bei der Verlängerung von Jagdscheinen sind folgende Unterlagen erforderlich: • der Jagdschein mit freiem Feld zur Verlängerung • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum • Personalausweis/Reisepass Falls der Jagdschein nicht mehr zu verlängern ist, weil sich hierzu kein freies Feld mehr in ihm befindet, wird wieder ein aktuelles Passfoto benötigt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung eines (Jahres- oder Dreijahres-) Jagdscheines sind: • dass die Antragstellerin oder der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat, • die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass eine Jägerprüfung bestanden wurde, • eine entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz und dass keine Versagungsgründe wie bspw. mangelnde körperliche Eignung oder Zuverlässigkeit gegen die Antragstellerin oder den Antragsteller vorliegen.

So läuft es ab

Um einen Jagdschein in Hessen zu bekommen, muss man die Ausstellung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde auf dem Landratsamt bzw. dem Magistrat bei kreisfreien Städten beantragen.

Gut zu wissen

Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man: • Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie • zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein. Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen. Erteilung eines Jagdscheins Jagdscheine werden von uns nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Darmstadt ausgestellt. Nach Eingang des Antrags erfolgt durch die Untere Jagdbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Nach Abschluss werden Sie von der Unteren Jagdbehörde informiert. Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Mindestalter von 16 Jahren • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach § 17 BJagdG • Nachweis der bestanden Jägerprüfung • Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung

Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?

Darmstadt40,00 € / 95,00 € / 18,00 € / 15,00 €
Hessen15,00 € – 95,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die folgende Tabelle zeigt die zu erhebenden Verwaltungsgebühren: Stand 1.05.2017 Jahres- Jagdschein Dreijahres-Jagdschein Jugend-Jahres- Jagdschein Ausländer-Tagesjagdschein Ausstellungsgebühr 40,00 € 95,00 € 18,00 € 15,00 € Die weitere Tabelle zeigt die … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Darmstadt online?
Für Darmstadt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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