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Waffenschein beantragen in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenschein beantragen erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen · Darmstadt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 132284

sicherheitswesen@darmstadt.de

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Benötigte Unterlagen

- Ausweisdokument im Original (Personalausweis, Reisepass) - Nachweise Sachkunde und Bedürfnis (Jagdschein, Verbandsbescheinigung) im Original - Sie müssen kein Führungszeugnis beantragen Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich! Einen Termin vereinbaren Sie unter nebenstehenden Onlinedienst! Servicezeiten nach Terminvereinbarung: Mo 08:00-15:30 Uhr, Di 08:00-18:00, Do 08:00-19:00 Uhr, Mi und Fr 07:00-12:30 Uhr

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins: • Volljährigkeit (18 Jahre), • Zuverlässigkeit, • Persönliche Eignung, • Nachweis eines Bedürfnisses,* • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,* • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.* * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). • Ausstellung von Waffenbesitzkarten für Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gewerbliche Bewacher und Erben • Ausstellung von Waffenscheinen für besondere Personengruppen • Ausstellung von Europäischen Feuerwaffenpässen • Ausstellung von kleinen Waffenscheinen • Anzeige des Erwerbs und der Überlassung von Waffen sowie wesentlichen Waffenteilen Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Darmstadt haben und beabsichtigen, Waffen zu erwerben, mit sich zu führen, den Schießsport oder die Jagd mit eigenen Waffen auszuüben, wenden Sie sich an die Waffenbehörde. Gelangen Sie durch eine Erbschaft in den Besitz von Waffen und Munition, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Waffenbehörde in Verbindung. Grundsätzlich müssen Sie mindestens 18 Jahre alt, zuverlässig, geeignet und sachkundig sein sowie ein besonderes waffenrechtliches Bedürfnis zum Umgang mit scharfen Schusswaffen nachweisen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Waffenschein beantragen“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Sicherheits- und Bußgeldwesen · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Worin unterscheidet sich der Waffenschein vom Kleinen Waffenschein?
Der echte Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit, der Kleine Waffenschein nur das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Beim echten Waffenschein müssen Sie zusätzlich Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) – beim Kleinen Waffenschein entfallen diese drei Nachweise (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG).
Wann erkennt die Behörde ein Bedürfnis zum Führen an?
Nach § 8 WaffG müssen besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft gemacht werden – das Gesetz nennt unter anderem Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer. Gefährdete Personen müssen nach § 19 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Für das Führen müssen diese Voraussetzungen zusätzlich auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (§ 19 Abs. 2 WaffG). Diese Hürde ist in der Praxis sehr hoch.
Wie lange ist ein Waffenschein gültig?
Die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG). Unabhängig davon muss die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aller Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut prüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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