Gewerbe ummelden in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Dortmund
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
Olpe 1, 44135 Dortmund
+49 231 50-22841
gewerbe@stadtdo.de
Stadt Dortmund - Ordnungsamt Gewerbemeldestelle
Olpe 1, 44122 Dortmund
0231/50-22841
gewerbe@stadtdo.de
Gebühren (amtlich)
Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33 für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13 Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €. Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Voraussetzungen
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu: • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich. Gegebenfalls kann eine Erlaubnis bzw. ein Nachweis der Handwerkskammer erforderlich sein, wenn die neu ausgeübte Tätigkeit erlaubnispflichtig bzw. eintragungspflichtig ist.
So läuft es ab
Veränderungen zu Ihrem Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle melden. Gleiches gilt für Veränderungen zu einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung. Bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW erhalten Sie nach Entrichtung der Gebühr eine maschinell erstellte und ohne Unterschrift gültige Empfangsbescheinigung.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen • bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW steht die Empfangsbescheinigung direkt nach Entrichtung der Gebühr im Nutzerkonto zur Verfügung.
Gut zu wissen
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert. Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.
Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?
| Dortmund | 26,00 € / 33,00 € / 13,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 13,00 € – 33,00 € |
| Deutschland (8.949 Städte) | 8,00 € – 112,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Dortmund?
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Dortmund erledigen?
Geht „Gewerbe ummelden“ in Dortmund online?
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Weitere Behördengänge in Dortmund:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.