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Unterhaltsvorschuss beantragen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Unterhaltsvorschuss beantragen erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Jugendamt - Unterhaltsvorschuss. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Jugendamt - Unterhaltsvorschuss

Voßkuhle 37, 44141 Dortmund

+49 231 50-23662

unterhaltsvorschuss@stadtdo.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es entstehen keine Bearbeitungsgebühren.

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: • Antragsformular • Geburtsurkunde des Kindes • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

Voraussetzungen

Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen? Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist, • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen. Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben. Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens EUR 600 brutto monatlich zur Verfügung. Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt? In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen: • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben. • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben. • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil. • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken. Die Leistung wird für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres angeboten.

So läuft es ab

Wenn Ihre Kommune einen Online-Antrag anbietet, stellen Sie Ihren Antrag am besten online – so geht es am schnellsten. Alternativ können Sie den Antrag auch in Papierform stellen. Online-Antrag • Sie werden Schritt für Schritt durch den Online-Antrag geführt. • Sie bekommen nur die für Sie entscheidenden Fragen angezeigt. • Den Antrag und alle Nachweise können Sie vollständig papierlos einreichen. • Ihre Daten können Sie jederzeit zwischenspeichern. • Sie erhalten den Bescheid per Post. Papierantrag • Den Papierantrag können Sie in der Regel auf der Internetseite Ihrer Kommune herunterladen oder ihn direkt bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle abholen. • Füllen Sie den Antrag aus. • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie dem Antrag in Kopie hinzu. • Senden Sie den Antrag und die Unterlagen per Post an Ihre Unterhaltsvorschussstelle oder geben Sie die Unterlagen dort ab. • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

Gut zu wissen

Was ist Unterhaltsvorschuss? Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück. Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2025 monatlich: • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu EUR 227, • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu EUR 299, • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu EUR 394. Wo kann ich mich beraten lassen? Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe. Gewährung einer staatlichen Unterhaltsersatzleistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und deren anderer Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Mehr zum Thema erfahren Sie auf den Seiten des Jugendamtes auf dortmund.de

Häufige Fragen

Wo kann ich „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Jugendamt - Unterhaltsvorschuss, Voßkuhle 37, 44141 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Unterhaltsvorschuss beantragen“ in Dortmund online?
Für Dortmund ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Anspruch haben Kinder unter zwölf Jahren, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in der vorgesehenen Höhe erhalten (§ 1 UhVorschG). Zwischen dem zwölften und dem 18. Geburtstag besteht der Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen — etwa wenn das Kind keine SGB-II-Leistungen bezieht oder der betreuende Elternteil über ein Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt (§ 1 Abs. 1a UhVorschG).
Wird Unterhaltsvorschuss rückwirkend gezahlt?
Nur sehr begrenzt: Die Leistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 4 UhVorschG). Voraussetzung ist zudem, dass Sie sich zuvor in zumutbarer Weise bemüht haben, den anderen Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu bewegen. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen und soll an die durch Landesrecht bestimmte Stelle gerichtet werden, in deren Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat (§ 9 UhVorschG) — in der Praxis ist das meist die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Antragsberechtigt ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, oder der gesetzliche Vertreter.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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