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Untersuchungsberechtigungsschein in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Harkortstr. 58, 44225 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Mo, Di 13:30-16:00, Do 13:30-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hombruch@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Fr 07:00-12:00, Mo, Di 13:00-16:00, Do 13:00-18:00, Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hoerde@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund

+49 231 50-13332

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Niedersachsenweg 13 - 15, 44143 Dortmund

+49 231 50-13332

bvst-brackel@dortmund.de

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Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen: • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten: • Untersuchungsberechtigungsschein • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten • Erhebungsbogen Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

Voraussetzungen

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden. Untersuchungsberechtigungsschein online erstellen Ab sofort bietet Ihnen die Stadt Dortmund einen neuen Online-Dienst an. Sie können sich ganz einfach online Ihren Untersuchungsberechtigungsschein erstellen . Hierfür benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und die AusweisApp2. Sollten Sie trotzdem lieber persönlich bei den Bürgerdiensten vorbeikommen wollen, können Sie sich selbstverständlich auch einen Termin hierfür buchen. Den Link finden Sie weiter unten in der Kategorie Online-Services und Formulare. Sollten Sie Ihre PIN nicht mehr parat haben, können Sie Ihre PIN kostenlos bei den Bürgerdiensten zurücksetzen lassen. Sie können diieses Anliegen zusammen mit Ihrer Vorsprache für einen Untersuchungsberechtigungsschein über die Online-Terminvereinbarung buchen. Allgemeine Informationen • Wichtig, wenn eine minderjährige Person zum Beispiel eine Ausbildung beginnen möchte. • Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. • Jugendliche erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen.

So läuft es ab

Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung). Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Gut zu wissen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch, Harkortstr. 58, 44225 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Dortmund online?
Für Dortmund ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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