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Bewohnerparkausweis beantragen in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Dresden bei: Stadt Dresden, SG Verkehrstechnik.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Stadt Dresden, SG Verkehrstechnik

Glashütter Straße 51, 01309 Dresden

+49 (0351) 4884021

strassenverkehrsangelegenheiten@dresden.de

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Benötigte Unterlagen

• Führerschein • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung • gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird

Voraussetzungen

• Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen. • Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. • Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters / der Fahrzeughalterin erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist. Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.

So läuft es ab

Die Beantragung ist je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag ) . Im Falle der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen. Onlineantrag Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie zumeist ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist für diesen Dienst erforderlich. Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Gut zu wissen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner und Bewohnerinnen bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern und Autofahrerinnen bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz. Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dresden, SG Verkehrstechnik, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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