Eheschließung anmelden in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Dresden
Landeshauptstadt Dresden
Rathausplatz 1, 01067 Dresden
+49 351 488 0
stadtverwaltung@dresden.de
Gebühren (amtlich)
Anmeldung der Eheschließung • EUR 60,00 • für jedes zu beachtende ausländisches Recht, zusätzlich: EUR 35,00 • bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, zusätzlich: EUR 35,00 • bei Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen ist, zusätzlich: EUR 33,00 • bei Vorprüfung bezüglich der Entscheidung in Ehesachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht, zusätzlich: EUR 30,00 • erneutes Prüfen der Voraussetzungen: EUR 27,00 Eheschließung • am Amtssitz des Standesamtes: • zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 20,00 • außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 80,00 • außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes: • zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 100,00 • außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 120 • Eheschließung durch ein anderes Standesamt, zusätzlich EUR 30,00 Hinweise: Die Gebühren können in anderen Bundesländern abweichen. Über die Verwaltungsgebühren hinaus können für die Durchführung der Eheschließung weitere Kosten entstehen.
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Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen) • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes) • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde Bei Partnern und Partnerinnen, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten (zusätzlich): • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil; im Todesfall die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners/Ehepartnerin beziehungsweise • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft Hinweis: Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bringen Sie hierzu mit: • alle Heiratsurkunden • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer Bei Partnern und Partnerinnen, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind (zusätzlich): • Geburtsurkunden der Kinder Bei einem Partner oder Partnerin aus dem Ausland: • gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen) • Geburtsurkunde • Ehefähigkeitszeugnis Für Partner und Partnerinnen aus Staaten, in denen keine "Ehefähigkeitszeugnisse" ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten oder Präsidentin des Oberlandesgerichts erteilt.
Voraussetzungen
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen oder Trauzeuginnen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen oder Trauzeuginnen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Hinweis: Wenn beide künftigen Eheleute im Ausland leben, können Sie die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, das die Trauung vornehmen soll.
Bearbeitungsdauer
für die Antragsbearbeitung: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu vier Wochen
Gut zu wissen
Eheschließung beim Standesamt anmelden
Häufige Fragen
Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Dresden?
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Dresden erledigen?
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Weitere Behördengänge in Dresden:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheschließung anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.