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Gewerbe anmelden in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Dresden bei: Gewerbeangelegenheiten · Dresden.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Gewerbeangelegenheiten · Dresden

Augsburger Straße 3, 01309 Dresden

+49 351 4885811

gewerbeangelegenheiten@dresden.de

Gebühren (amtlich)

Gewerbeanmeldung und Empfangsbescheinigung: EUR 22,00 bis EUR 112,00 (Rahmengebühr)

Gut vorbereitet zum Amt

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Voraussetzungen

Das Gesetz unterscheidet zwischen solchen Tätigkeiten, die jeder ausüben darf, und solchen, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In beiden Fällen müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Tätigkeiten, die ohne besondere Qualifikation zulässig sind Die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung ist, ist jedem erlaubt. Dazu gehören: • Schreib- und Rechenarbeiten • Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert worden sind • Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche Würdigung von Sachverhalten (zum Beispiel das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen) Tätigkeiten, die nur mit bestimmten Qualifikationen erlaubt sind Weitergehende Befugnisse haben Personen, die • eine Abschlussprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden beziehungsweise einen kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben und • danach mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig waren. Hinweise: • Als gleichwertige Vorbildung gilt zum Beispiel eine mit der Steuerinspektorenprüfung beendete dreijährige Ausbildung als Finanzanwärter oder die Ausbildung als genossenschaftlicher Verbandsprüfer. • Den geprüften Kaufmanns- und Fachgehilfen gleichgestellt sind auch Personen mit höherer Qualifikation (zum Beispiel mit abgeschlossener Bilanzbuchhalter-Prüfung oder mit erfolgreich abgeschlossenem wirtschaftswissenschaftlichem Studium). Diese Personen dürfen folgende Tätigkeiten ausüben: • laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), das heißt Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen …

Gut zu wissen

Ausübung eines Gewerbes als Buchführungshelfer * unter Hinweis auf die erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setzen der Tätigkeit der Buchführungshilfe enge Grenzen. So ist die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe den Steuerberatern vorbehalten. Unzulässig ist auch die grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Dresden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gewerbeanmeldung und Empfangsbescheinigung: EUR 22,00 bis EUR 112,00 (Rahmengebühr)
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Gewerbeangelegenheiten · Dresden, Augsburger Straße 3, 01309 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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