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Wohnsitz abmelden in Dresden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Dresden bei: Stadt Dresden, Abt. Gewerbesteuer.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Dresden

Stadt Dresden, Abt. Gewerbesteuer

Rathausplatz 1, 01067 Dresden

steuer-stadtkassenamt@dresden.de

Benötigte Unterlagen

• bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung • Hundesteuermarke • gegebenenfalls: Nachweis für den Verkauf oder den Tod des Tieres (zum Beispiel Kaufvertrag, Bescheinigung des Tierarztes)

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Stadt oder Gemeinde abmelden.

So läuft es ab

Sie können die Abmeldung Ihres Hundes online ( siehe —> Onlineantrag, soweit in Amt24 verfügbar ), schriftlich oder persönlich vornehmen. Beachten Sie, dass Sie bei einer Abmeldung die Hundesteuermarke abgeben müssen. Wenn Sie den Hund online oder schriftlich abmelden möchten, müssen Sie die Hundesteuermarke und gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise übersenden. Für die schriftliche oder persönliche Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Stadt oder Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt ( siehe auch —> Formulare und weitere Angebote ).

Gut zu wissen

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Fortschritt

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Dresden erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dresden, Abt. Gewerbesteuer, Rathausplatz 1, 01067 Dresden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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