Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Namensänderung beantragen in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Düsseldorf bei: Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf

Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf

0211 89-90141

einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden. Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden.

So läuft es ab

Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.

Fristen

• Ihr Vor- oder Familienname hat sich geändert. • deutsche Staatsangehörigkeit • in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann bei Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern mit Nebenwohnsitz Düsseldorf, innerhalb der regulären Öffnungszeit und ohne vorherige Terminvereinbarung, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen.

Gut zu wissen

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Düsseldorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Namensänderung beantragen“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns