Scheidung einreichen in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
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• Antragsformular • zum Nachweis der Eheschließung: • Heiratsurkunde oder • Familienbuchauszug oder • Heiratsregisterauszug der geschiedenen Ehe im Original • vollständige Ausfertigung oder vom Gericht des betreffenden Staates erteilte beglaubigte Abschrift der ausländischen Scheidung • bei behördlicher Scheidung: • Scheidungsurkunde oder • Scheidungsregisterauszug im Original • Nachweis der Rechtskraft der ausländischen Scheidung, zum Beispiel durch einen Gerichtsstempel • bei Ländern, in denen zur Wirksamkeit der Scheidung eine Registereintragung erforderlich ist: Nachweis über die Registereintragung • von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Deutschland angefertigte Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke • Bescheinigung über Ihr Einkommen • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht • Kopie Ihres gültigen Reisepasses Bei allen ausländischen Urkunden müssen folgende Angaben von der deutschen Botschaft im Scheidungsland oder einer dazu bestimmten dortigen Behörde bestätigt worden sein: • Echtheit der Unterschrift und • Befugnis der ausstellenden Person Für Urkunden aus Ländern, deren Urkundswesen laut Auswärtigem Amt schwere Mängel aufweisen, gelten besondere Richtlinien.
Voraussetzungen
Wenn eine Ehe in einem anderen Land geschieden wurde, gilt die Scheidung grundsätzlich zunächst nur dort. Soll die Scheidung in Deutschland anerkannt werden, können Sie dies beantragen. Wenn Ihre Ehe nach dem 01.03.2001 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) geschieden wurde, müssen Sie die Anerkennung in der Regel nicht beantragen. Das gilt nicht für Dänemark. Sie müssen außerdem kein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung beantragen, wenn bei dieser • beide Eheleute die Staatsangehörigkeit des Staates hatten, in dem die Scheidung erfolgte, und • keiner der Eheleute deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise deutsche Staatsangehörige war. Wird eine Ehe im Ausland geschieden muss diese in den meisten Fällen für Deutschland anerkannt werden. Zuständig für in Düsseldorf wohnende Personen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf (weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ). Der Antrag auf Anerkennung kann direkt beim Oberlandesgericht gestellt werden. In den Fällen, in denen die aufgelöste Ehe in Deutschland geschlossen wurde oder eine neue Eheschließung in Deutschland geplant ist, sollten Sie den Antrag über das Standesamt ans Gericht stellen. Scheidungen in Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme von Dänemark) Einer Anerkennung bedarf es in der Regel nicht, wenn die Scheidung in einem der folgenden Mitgliedsstaaten der EU nach dem genannten Datum ergangen ist: • Nach dem 01.03.2001 in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland oder Schweden • Nach dem 01.05.2004 in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn oder Zypern Nach dem 01.01.2007 in Bulgarien oder Rumänien • Nach dem 01.07.2013 in Kroatien • Zwischen dem 01.03.2001 und 31.12.2020 eingeleitete Verfahren aus dem Vereinigten Königreich
Gut zu wissen
Anerkennung einer ausländischen Scheidung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Düsseldorf erledigen?
Geht „Scheidung einreichen“ in Düsseldorf online?
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Weitere Behördengänge in Düsseldorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Scheidung einreichen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.