Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Elterngeld beantragen in Duisburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Elterngeld beantragen erledigen Sie in Duisburg bei: Stadt Duisburg - Elterngeldstelle. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Duisburg

Stadt Duisburg - Elterngeldstelle

Ludgeristr. 12, 47057 Duisburg

0203/283-6999

elterngeld@stadt-duisburg.de

BEEG · Duisburg

Ludgeristraße 12, 47057 Duisburg

0203 94000

elterngeld@stadt-duisburg.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus Eltern können Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und einen Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Das Basis-Elterngeld erlaubt eine Teilzeitarbeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt. Allerdings schöpfen Eltern, die Teilzeit und Elterngeld miteinander kombinieren, ihren Elterngeldanspruch nicht immer aus und erhalten weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf aussteigen. Insbesondere für diese Eltern lohnt es sich, sich über das ElterngeldPlus zu informieren. ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs, wird aber doppelt so lange gezahlt. Aus einem Basis-Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben (zwischen 25 und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden). Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden (für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, ist dies nur für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate möglich). Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Ein Bezug von ElterngeldPlus-Monaten ist auch ab dem 15. Lebensmonat des Kindes möglich. Voraussetzung ist, dass ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil Elterngeld bezieht. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes darf keine Lücke im Bezug von Elterngeld entstehen. Ihren Anspruch auf Basis-Elterngeld/ElterngeldPlus können Sie selbst ermitteln mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Hier: Elterngeldrechner Allgemeine Informationen: Anspruchsberechtigt Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Std./Woche erwerbstätig sind und mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und deren zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt max. 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende beträgt. Das Elterngeld ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren.

Wie viel Elterngeld bekommen Sie?

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus? Unser Rechner nach § 2 BEEG zeigt Ihre voraussichtliche Höhe — kostenlos, ohne Anmeldung.

Elterngeld berechnen

Benötigte Unterlagen

• Antragsformular • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument) Gegebenenfalls weitere Unterlagen: • Personalausweis oder Aufenthaltstitel • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf. • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR. • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare. • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.

Gut zu wissen

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Elterngeld gibt es in drei Varianten: • Basiselterngeld • ElterngeldPlus • Partnerschaftsbonus ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen. Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich.

Elterngeldrechner: So viel steht Ihnen zu

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach § 2 BEEG. Anspruch entfällt ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG, Alleinstehende und Paare).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Elterngeld beantragen“ in Duisburg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Duisburg - Elterngeldstelle, Ludgeristr. 12, 47057 Duisburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Elterngeld beantragen“ in Duisburg online?
Für Duisburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 7 BEEG). Der Antrag muss schriftlich gestellt werden — warten Sie mit der Antragstellung also nicht zu lange nach der Geburt.
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld; ist das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert, kommen zwei Partnermonate hinzu — insgesamt also bis zu 14 Monatsbeträge (§ 4 BEEG). Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld können jeweils zwei Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden — längstens bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes.
Kann ich Elterngeld online beantragen?
In zehn Bundesländern ja: In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können Sie den Antrag über das amtliche Portal ElterngeldDigital online stellen. In den übrigen Ländern stellen Sie den Antrag schriftlich bei der Elterngeldstelle — die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns