Elterngeld beantragen: Fristen, Unterlagen & Dauer

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).
Elterngeld beantragen in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Welche Unterlagen brauche ich?
Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:
• Antrag auf Elterngeld Online möglich oder Sie stellen einen schriftlich Antrag per Post • Der Elterngeldantrag liegt in zwei unterschiedlichen Varianten vor. Bitte verwenden Sie den entsprechenden Elterngeldantrag, je nachdem, ob Ihr Kind oder Ihre Kinder vor bzw. am/nach dem 1. April 2025 geboren sind. • Für die Online-Antragstellung: Halten Sie bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), bereit. Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift können komplett digital übermittelt werden. Es ist kein Ausdrucken und versenden mit der Post nötig. • Alternativ können Sie den Antrag schriftlich per Post senden: Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. • Bei Änderungen nach Antragstellung auf Elterngeld: Berliner Änderungsantrag auf Elterngeld Bitte reichen Sie den Änderungsantrag schriftlich per Post ein. • Ausweis-Dokumente Personalausweise oder Reisepässe inklusive letzter Meldebescheinigung jedes Elternteils • Geburtsurkunde des Kindes zur Beantragung von Elterngeld im Original • Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern eine Erklärung je Elternteil; siehe Abschnitt "Formulare" • Nachweise über das bisherige Einkommen der Eltern bei nichtselbständigen Elternteilen: • Nachweise über das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bei Müttern mit Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes bei selbständiger Arbeit und Mischeinkünften: • letzter Einkommensteuerbescheid (Kalenderjahr vor der Geburt), sofern dieser noch nicht vorliegt, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder entsprechende Glaubhaftmachung des Einkommens • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld Bescheinigung, ob Mutterschaftsgeld bezogen wurde und falls ja, in welcher Höhe Der in Berlin genutzte bundeseinheitliche Antrag (über ElterngeldDigital) enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf für den Nachweis zum Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse gewünscht ist. Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld, die Geburtsurkunde (im Original) und Einkommensnachweise direkt mit dem Antrag mitzusenden. Andernfalls muss der Nachweis nachgefordert werden. • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten und nicht selbständig arbeiten: Vorlage der Gehaltsnachweise während der Schutzfrist. Bei Beamtinnen: • Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes und die Dauer der Mutterschutzfrist. • Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber über die Elternzeit bei nichtselbstständiger Arbeit • Bestätigung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen Falls Sie während Ihrer Elternzeit arbeiten. • Bei nichtselbständiger Arbeit bestätigt Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitszeit. • Bei selbständiger Arbeit geben Sie eine eigene Erklärung über Ihre Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen ab. In beiden Fällen muss die Bestätigung den ganzen Zeitraum abdecken, in dem Sie Elterngeld beziehen. • Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern
Wie lange dauert es?
• Eigenes Kind Sie sind Mutter oder Vater des Kindes. Es kann Ihr leibliches, Ihr Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht können. • Betreuung des Kindes Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. • Keine Erwerbstätigkeit oder keine volle Erwerbstätigkeit Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. • Wohnsitz in Berlin Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. • Einkommen im letzten Jahr Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes betrug von beiden Elternteilen zusammen nicht mehr als 300.000 Euro (seit 01.04.2024: 200.000 Euro, ab 01.04.2025: 175.000 Euro), wenn beide im selben Haushalt leben. Für Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, gelten besondere Regelungen. • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an oder registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben. • Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat", "Online-Ausweis (eID)" oder „Benutzername/Passwort“. • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (empfohlen) Hierfür benötigen Sie: • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem • die Software "AusweisApp" Alternativ zur Online-Ausweisfunktion können Sie auch die Variante „Benutzername/Passwort“ wählen. • Für den Änderungsantrag: Nach Antragstellung auf Elterngeld hat sich eine Änderung ergeben Wenn Sie den Antrag auf Elterngeld bereits gestellt haben und sich danach der Bezugszeitraum, die Kontoverbindung oder Ähnliches ändern, nutzen Sie bitte den Berliner Änderungsantrag auf Elterngeld.
Elterngeld beantragen: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt
Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.
| Stadt | Gebühren (amtlich) | Online | Stand |
|---|---|---|---|
| Berlin (Berlin) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Hamburg (Hamburg) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| München (Bayern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Köln (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Frankfurt am Main (Hessen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Stuttgart (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Leipzig (Sachsen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Dortmund (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Essen (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bremen (Bremen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Dresden (Sachsen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Hannover (Niedersachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Nürnberg (Bayern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Duisburg (Nordrhein-Westfalen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bochum (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bonn (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Münster (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mannheim (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Karlsruhe (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Augsburg (Bayern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wiesbaden (Hessen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Aachen (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Braunschweig (Niedersachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Chemnitz (Sachsen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Magdeburg (Sachsen-Anhalt) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Krefeld (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mainz (Rheinland-Pfalz) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Erfurt (Thüringen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Kassel (Hessen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Hagen (Nordrhein-Westfalen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Potsdam (Brandenburg) | — | — | 08.07.2026 |
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Zum Elterngeldrechner →Häufige Fragen
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Geht „Elterngeld beantragen“ online?
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Kann ich Elterngeld online beantragen?
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.