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Geburtsurkunde beantragen in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Essen bei: Urkunden · Essen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,00 € / 5,00 € / 6,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Urkunden · Essen

Hollestr. 3, 45127 Essen

+49 201 88-33458

urkundenstelle@einwohneramt.essen.de

Urkunden · Essen

Hollestr. 3, 45127 Essen

+49 201 88-33458

urkundenstelle@einwohneramt.essen.de

Gebühren (amtlich)

Welche Gebühren sind zu entrichten? Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde, beglaubigter Auszug aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern, internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde: 10,00 Euro Jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird: 5,00 Euro Mehrsprachiges Formular nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates: 10,00 Euro , beziehungsweise 5,00 Euro bei gleichzeitig beantragten und in einem Arbeitsgang erstellten Ausfertigungen Auskunft aus einem Personenstandsbuch: 6,00 Euro Auskunft aus einer Sammelakte: 8,00 Euro Für das Suchen von Einträgen kann eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 Euro erhoben werden. Diese ist in der Regel zu entrichten, wenn keine genauen Angaben über Datum oder Ort (Standesamtsbezirk, Straße, Krankenhaus) des Personenstandsfalles gemacht werden können. Die Zahlungsweisen unterscheiden sich je nach der Beantragung.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wer kann die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften beantragen? Die Ausstellung von Urkunden und die Erteilung von Auskünften können folgende Personen beantragen: • die Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht • sein Ehegatte (nicht der geschiedene Ehegatte) • seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) • seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) • die Person, die eine schriftliche Vollmacht der vorgenannten Personen vorlegt • die Person, die ein rechtliches Interesse an der Erteilung von Urkunden oder Auskünften nachweist (entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen) • beim Geburten- oder Sterberegister auch Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen • die Benutzung der Register ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind (Beteiligte sind: beim Geburtenregister Eltern und Kind; beim Eheregister die Ehegatten, beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner) • die Person, die von einer vorgenannten berechtigten Person schriftlich bevollmächtigt ist

So läuft es ab

Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben. Wie können Personenstandsurkunden oder Auskünfte beantragt werden? Persönlich: Nach telefonischer Terminabsprache (unter der Telefonnummer 0201 8833458), in der Urkundenstelle des Standesamtes Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit! Schriftlich: Standesamt Essen Urkundenstelle Hollestr. 3 45127 Essen per Internet: Benutzen Sie bitte das Onlineformular

Bearbeitungsdauer

Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

Gut zu wissen

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten. Welche Personenstandsurkunden und Auskünfte kann man beim Standesamt erhalten? Aus den Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können folgende Personenstandsurkunden ausgestellt werden: • Beglaubigte Abschriften aus dem entsprechenden Register (Abschrift des Eintrages im Personenstandsbuch in Form einer Kopie mit allen Folgebeurkundungen, vom Standesbeamten beglaubigt) • Geburtsurkunden (seit dem 01.11.2022 ist die Geburtszeit Bestandteil der Urkunde) • Eheurkunden • Lebenspartnerschaftsurkunden • Sterbeurkunden • Mehrsprachige …

Wie stehen die Gebühren in Essen im Vergleich?

Essen10,00 € / 5,00 € / 6,00 € / 8,00 €
Nordrhein-Westfalen1,80 € – 66,00 €
Deutschland (9.785 Städte)1,60 € – 110,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Welche Gebühren sind zu entrichten? Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde, beglaubigter Auszug aus Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern, internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde: 10,00 Euro Jede weitere Ausfertigung … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Urkunden · Essen, Hollestr. 3, 45127 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Essen online?
Für Essen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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