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Personalausweis beantragen in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Essen bei: Bürgeramt Altenessen — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Bürgeramt Altenessen

Altenessener Straße 196, 45326 Essen

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 201 88-33222

buergeramt@essen.de

Bürgeramt Altenessen

Altenessener Straße 196, 45326 Essen

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 201 88-33222

buergeramt@essen.de

Bürgeramt · Essen

Hollestr. 3, 45127 Essen

+49 201 88-33222

buergeramt@essen.de

Bürgeramt · Essen

Hollestr. 3, 45127 Essen

+49 201 88-33222

buergeramt@essen.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. • 46 Euro • bei Antragstellenden bis zum 24. Lebensjahr 27,60 Euro • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro • Falls ein Lichtbild im Bürgeramt aufgenommen wurde: zzgl. 6 Euro

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Benötigte Unterlagen

• altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden: • Geburtsurkunde • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit • bei Kindern unter 16 Jahre: • Sie sind erziehungsberechtigt. • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend. Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen: • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

So läuft es ab

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt. • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen. • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind. • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. • Sie erhalten eine Geheimnummer (PIN) und die Entsperrnummer (PUK) des Personalausweises in einem geschlossenen Kuvert. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür beziehungsweise in einer Postfiliale übergeben lassen. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können. Endgültiger Personalausweis: 3-4 Wochen Vorläufiger Personalausweis: Sofort

Gut zu wissen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert.

Wie stehen die Gebühren in Essen im Vergleich?

Essen46,00 € / 27,60 € / 10,00 € / 6,00 €
Nordrhein-Westfalen4,50 € – 70,00 €
Deutschland (10.078 Städte)4,50 € – 270,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

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Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. • 46 Euro • bei Antragstellenden bis zum 24. Lebensjahr 27,60 Euro • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro • Falls ein Lichtbild im Bürgeramt aufgenommen wurde: zzgl. 6 Euro
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt Altenessen, Altenessener Straße 196, 45326 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Personalausweis beantragen“ in Essen online?
Für Essen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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