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Gewerbe anmelden in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe anmelden erledigen Sie in Essen bei: Gewerbemeldestelle · Essen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Gewerbemeldestelle · Essen

Porscheplatz 1, 45127 Essen

+49 201 88-32777

gewerbemeldestelle@essen.de

Gewerbemeldestelle · Essen

Porscheplatz 1, 45127 Essen

+49 201 88-32777

gewerbemeldestelle@essen.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeanmeldung Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind. Gebühr: 26,00 Euro Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind. Gebühr: 33,00 Euro Für jeden weiteren gesetzlichen Vertretenden bei juristischen Personen. Gebühr: 13,00 Euro Gewerbeabmeldung Gebührenfrei Ersatzbescheinigung (bei Verlust des Gewerbescheins) Gebühr: 15,00 Euro Auskünfte 20,00 bis 70,00 Euro Bei persönlicher Vorsprache ist die Verwaltungsgebühr per Barzahlung oder per EC-Karte/ Kreditkarte vor Ort zu entrichten. Bei EC-Karten-Zahlung ist eine PIN erforderlich. Wird die Gewerbemeldung auf dem schriftlichen Wege eingereicht, kann die Verwaltungsgebühr lediglich per Verrechnungsscheck oder per Gebührenbescheid entrichtet werden. Wenn Sie das Online-Verfahren nutzen, wird die Verwaltungsgebühr durch Kartenzahlung per Master- oder Visakarte oder Paypal von Ihrem Konto abgebucht. Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern wird die Verwaltungsgebühr für die weiteren gesetzlichen Vertretenden per Gebührenbescheid erhoben (pro gesetzlicher Vertreter 13 Euro). Überweisungsträger, Lastschriften können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht eingelöst werden. Gleiches gilt für Verrechnungsschecks, die auf einen nicht zutreffenden Gebührenbetrag ausgestellt sind. Diese werden Ihnen entwertet zurückgesandt, um Missbrauch und arbeitsintensive Nachforschungen zu vermeiden.

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ) • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren). • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften) • Zustimmungserklärung Gesellschafter • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind: • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter , • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter Erlaubnispflichten Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Unter anderem sind das Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung einer besonderen Erlaubnis bedürfen, wie zum Beispiel: · Die Vermittlung von Versicherungen (siehe Industrie-und-Handelskammer) · Die Vermittlung von Immobilien, Darlehen, sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen · Die Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes · Schank- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe, Cafés, Bistros u.a. mit Ausschank von alkoholischen Getränken · Spielhallen · Güterkraftverkehrserlaubnis, Taxenkonzession Diese Auflistung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Einzelheiten können bei der Gewerbebehörde erfragt werden. Die Gewerbeanzeige allein berechtigt nicht zum Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gewerbes. Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen, sowie Personengesellschaften gestattet. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen die Kreishandwerkerschaft Essen Katzenbruchstr. 71, 45141 Essen Telefon: +49 201 32 00 8-0 Auskünfte aus der Gewerbekartei

So läuft es ab

Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) . Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei • Neuerrichtung eines Betriebs, • Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, • Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, • Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf oder Pacht, • Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, • Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen. • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) • Erziehung von Kindern gegen Entgelt • Unterrichtswesen Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Wichtiger Hinweis! Aufgrund personeller Engpässe kommt es aktuell zu langen Bearbeitungs- und Wartezeiten.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren für die Gewerbeanmeldung Gewerbeanmeldung/Gewerbeummeldung Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind. Gebühr: 26,00 Euro Für juristische Personen, auch … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Gewerbemeldestelle · Essen, Porscheplatz 1, 45127 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe anmelden“ in Essen online?
Für Essen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Ja. Auch ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und muss angemeldet werden — die Anmeldung unterscheidet sich nicht vom regulären Gewerbe.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (heute über ELSTER).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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