Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Frankfurt am Main
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main
Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main
Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main
Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main
"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main
Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main
Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Gebühren (amtlich)
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,30 € (bei Umtausch eines Kartenführerscheines in einen neuen Kartenführerschein: 42,30 €). Seit dem 07.02.2000 besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, indem der Führerschein nach Hause übersandt wird. In diesen Fällen muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Für das Versendeverfahren werden zusätzlich Gebühren von € 5,10 erhoben.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bei Namensänderung: • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung, • bisheriger Führerschein • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde, • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde. • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit: • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • ggf. aktuelle Meldebescheinigung • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Voraussetzungen
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
So läuft es ab
• Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen. • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.
Gut zu wissen
Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?
| Frankfurt am Main | 30,30 € / 42,30 € |
| Hessen | 10,00 € – 67,00 € |
| Deutschland (7.704 Städte) | 1,00 € – 72,10 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Frankfurt am Main?
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Frankfurt am Main erledigen?
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Frankfurt am Main:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.