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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,30 € / 42,30 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main

Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main

Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main

Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main

"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main

Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main

Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,30 € (bei Umtausch eines Kartenführerscheines in einen neuen Kartenführerschein: 42,30 €). Seit dem 07.02.2000 besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins zu vermeiden, indem der Führerschein nach Hause übersandt wird. In diesen Fällen muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Für das Versendeverfahren werden zusätzlich Gebühren von € 5,10 erhoben.

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Benötigte Unterlagen

Bei Namensänderung: • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung, • bisheriger Führerschein • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde, • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde. • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit: • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • ggf. aktuelle Meldebescheinigung • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

So läuft es ab

• Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen. • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

Gut zu wissen

Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main30,30 € / 42,30 €
Hessen10,00 € – 67,00 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main, Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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