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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Gesundheitsamt · Frankfurt am Main — Gebühr laut amtlicher Angabe: 29,00 € / 12,00 € / 10,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Gesundheitsamt · Frankfurt am Main

Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main

+49 69 212-33970

gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de

Lebensmittelausweise · Frankfurt am Main

Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main

Gebühren (amtlich)

Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 29,00 Euro und für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von derzeit 12,00 Euro erhoben. Die Bezahlung ist bar oder mit einer deutschen EC-Karte möglich. Für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten wird eine reduzierte Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum bzw. bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Bescheinigung der Beschäftigungsstelle mit. Schüler müssen sich mit einem gültigen Schülerausweis und dem Personalausweis/Reisepass ausweisen können. Bei Minderjährigen gilt die bereits erwähnte Regelung zur Erlaubnis der Sorgeberechtigten.

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Benötigte Unterlagen

• ein gültiger Personalausweis/Reisepass oder • ein ausländischer Reisepass mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis • ein Nachweis des Arbeitsgebers über den Einsatzort in Frankfurt (sofern der gemeldete Wohnsitz nicht in Frankfurt liegt) • bei Schulpraktika eine Bescheinigung der Schule über das Schulpraktikum und den Schülerausweis • bei ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Bescheinigung der Beschäftigungsstelle Bei Minderjährigen bis 15 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten nötig, ab 16 Jahren genügt eine schriftliche Einverständniserklärung.

Voraussetzungen

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Gut zu wissen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main29,00 € / 12,00 € / 10,00 €
Hessen10,00 € – 29,00 €
Deutschland (6.527 Städte)1,00 € – 49,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 29,00 Euro und für die Ausstellung eines Duplikats eine Gebühr von derzeit 12,00 Euro erhoben. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Gesundheitsamt · Frankfurt am Main, Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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