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Namensänderung beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main — Gebühr laut amtlicher Angabe: 27,60 € / 46,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Frankfurt am Main

Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main

Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main

Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main

Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main

"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main

Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main

Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main

Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main

+49 69 115

buergeramt@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren: 27,60 €, für antragstellende Personen ab 24 Jahren: 46,00 €.

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Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Onlinefunktion des Personalausweises Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

So läuft es ab

Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Gut zu wissen

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?

Frankfurt am Main27,60 € / 46,00 €
Hessen6,00 € – 46,00 €
Deutschland (6.823 Städte)5,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren: 27,60 €, für antragstellende Personen ab 24 Jahren: 46,00 €.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main, Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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