Namensänderung beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Frankfurt am Main
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim · Frankfurt am Main
Alt-Fechenheim 89, 60386 Frankfurt am Main
Mo 09:00-13:00,14:30-17:00 · Di, Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 10:00-13:00,14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt Bergen-Enkheim · Frankfurt am Main
Marktstraße 30, 60388 Frankfurt am Main
"nach Vereinbarung" (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt Dornbusch · Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt am Main
Mo 09:00-17:00 · Di 07:30-13:00 · Mi 07:30-13:00 · Do 10:00-18:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Bürgeramt / Außenstelle Harheim · Frankfurt am Main
Philipp-Schnell-Straße 52, 60437 Frankfurt am Main
+49 69 115
buergeramt@stadt-frankfurt.de
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für antragstellende Personen unter 24 Jahren: 27,60 €, für antragstellende Personen ab 24 Jahren: 46,00 €.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Voraussetzungen
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Onlinefunktion des Personalausweises Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
So läuft es ab
Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Gut zu wissen
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wie stehen die Gebühren in Frankfurt am Main im Vergleich?
| Frankfurt am Main | 27,60 € / 46,00 € |
| Hessen | 6,00 € – 46,00 € |
| Deutschland (6.823 Städte) | 5,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Frankfurt am Main?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Frankfurt am Main:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.