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Verkehrswertgutachten beantragen in Frankfurt am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verkehrswertgutachten beantragen erledigen Sie in Frankfurt am Main bei: Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville- · Martinsthal. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Frankfurt am Main kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville- · Martinsthal

Große Hub 2, 65334 Martinsthal

Di 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 611 535-6000

info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Amt für Bodenmanagement Limburg

Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt

+49 611 535-6000

info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn -Außenstelle Hofheim- · Wallau

Nassaustraße 28, 65719 Wallau

+49 611 535-6000

info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main

"Nur nach voriger Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

+49 69 212-36781

gutachterausschuss.ffm@stadt-frankfurt.de

Gebühren (amtlich)

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen. Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden. Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen. Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu finden.

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Benötigte Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt. Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden: • Grundbuchauszug • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen • Vollmacht des Eigentümers • Brandversicherungsschein • Verzeichnis der Miet und Pachteinnahmen • Verzeichnis Betriebskosten • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren • Energieausweis • Lageplan • Baupläne/Grundrisse • Sonstiges • Schriftlicher unterschriebener Antrag. Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug, Erbschein, Testament). Die weiteren notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtenauftrag unterschiedlich und werden nach Rücksprache mit Ihnen angefordert. Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden: • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen (Eintragungsbewilligung) • ggf. Vollmacht des Eigentümers • Aufstellung der Miet- und Pachteinnahmen • Aufstellung der Betriebskosten • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung • Energieausweis • Baupläne/Grundrisse • Sonstiges

Voraussetzungen

• Um ein Wertgutachten beantragen zu können, müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder sonstige Berechtigte oder Berechtigter an einem Grundstück sein. • Die Beantragung ist auch mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich. Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie • Grundstückseigentümer, • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte, • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, sind. Die Beantragung ist auch für Dritte mit der Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers möglich. Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden, • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder • Gerichte und Justizbehörden es beantragen.

So läuft es ab

• Bürgerinnen und Bürger können bei dem Gutachterausschuss einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine Immobilie stellen. • Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen. • Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen. • Es ist stets eine Ortsbesichtigung des Objektes durch den Gutachterausschuss notwendig. Dazu wird ein Termin vereinbart und durchgeführt. • Möglicherweise sind danach noch weitere Ermittlungen notwendig. • Dann wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss ermittelt und beschlossen. • Dem Auftraggeber wird das Gutachten zusammen mit der Kostenrechnung übermittelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält eine Ausfertigung des Gutachtens. Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen. Nach Auftragseingang wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses je nach zu bewertendem Objekt mit Fragen nach Unterlagen auf Sie zukommen. Parallel wird die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ermittlungen zu dem Objekt bei anderen Behörden und Stellen tätigen. Zur Vorbereitung des Gutachtens wird die Immobilie durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet. Dazu wird ein Termin vereinbart. Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt an einem weiteren Termin und berät anschließend den Verkehrswert. Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den anderweitig anstehenden gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bzw. anstehender anderer Gutachten. Die durchschnittliche Durchlaufzeit beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.

Gut zu wissen

Für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und einiger kreisangehöriger Städte ist ein Gutachterausschuss für Immobilienwerte gebildet. Er setzt sich zusammen aus ehrenamtlichen Mitgliedern (etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Landwirtinnen und Landwirte, Sachverständige für Immobilienwerte, Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure etc.). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei dem jeweiligen Amt für Bodenmanagement bzw. bei dem Magistrat der Stadt eingerichtet. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Wenn Sie eine Immobilie, ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie bestimmen zu lassen.

Häufige Fragen

Was kostet „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Frankfurt am Main?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach den im Gutachten ermittelten Werten. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen. Die genaue Gebührenermittlung ist im aktuellen Auszug aus der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Frankfurt am Main erledigen?
Zuständig ist: Amt für Bodenmanagement Limburg -Anlaufstelle Eltville- · Martinsthal, Große Hub 2, 65334 Martinsthal. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Frankfurt am Main online?
Für Frankfurt am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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