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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Goch: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Goch bei: Bürgerservice · Goch — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,50 € / 6,30 € / 15,30 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Goch

Bürgerservice · Goch

Markt 2, 47574 Goch

0 28 23 / 320 - 300

buergerservice@goch.de

Gebühren (amtlich)

• Pflichtumtausch: 26,50€ Zahlungsziel: bei Beantragung • Direktversand: 6,30€ Zahlungsziel: bei Beantragung • Express-Antrag: 15,30€ Zahlungsziel: bei Beantragung Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung, nicht aber die Antragsbearbeitung beschleunigt! Bei Beantragung mehrerer Klassen ist die Express-Gebühr nicht empfehlenswert!

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Benötigte Unterlagen

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet. Ältere Führerscheine müssen umgetauscht werden. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - ebenfalls auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, es sei denn, Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden. Sie können Ihren Führerschein jederzeit umtauschen, wenn sich z. B. Daten verändern (Nachname, Sehhilfe etc.). Im Rahmen des gesetzlichen Pflichtumtausches wird empfohlen, den Führerschein erst zur empfohlenen Pflicht umzutauschen, da der Führerschein ab dem Zeitpunkt der Neuausstellung auf 15 Jahre befristet wird. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.kreis-kleve.de/aufgaben/auto-mobilitaet-und-strassenverkehr/fuehrerschein/umtausch-und-pflichtumtausch Umtausch Führerschein Ein EU-Kartenführerschein ist für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins sowie vor Beantragung einer Fahrerkarte Voraussetzung - ebenso wie auch bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie bei Streichung von Auflagen (z.B. Sehhilfe). Für die Streichung bzw. Eintragung von Auflagen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen / Gutachten. Bei einem Wohnortwechsel bedarf es keines neuen Führerscheins - ebenso auch nicht bei Namensänderungen. In diesen Fällen wird ein neuer Führerschein jedoch empfohlen, wenn der frühere Name nicht aus dem Personalausweis hervorgeht, da es insbesondere bei Fahrten im Ausland zu Schwierigkeiten kommen kann. Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder online über den Kreis Kleve. Bitte beachten Sie, dass Sie ein biometrisches Passfoto in Papierformat benötigen! Bei einem Termin im Bürgerservice Goch wird für den Umtauschantrag Führerschein kein Foto gefertigt.

So läuft es ab

Sie können Ihren Antrag auf Umtausch eines Führerscheins beim Bürgerservice ihres Wohnortes einreichen. Auf der Internetseite des Kreises Kleve steht eine Online-Antragsmöglichkeiten bereit. Hier können Sie die benötigten Daten angeben, Nachweise hochladen und die Leistung online bezahlen. Der neue Führerschein muss persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Auch eine Zustellung per Post ist nach dem Online-Antrag über den Kreis Kleve möglich.

Fristen

Bei der Umstellung Ihres bisherigen Führerscheins auf die neuen Klassen bleiben Ihnen bis auf die folgenden Ausnahmefälle alle zum Zeitpunkt der Umstellung bestehenden Berechtigungen erhalten. Eine Ausnahme bildet der Führerschein der Klasse T , der zum Fahren von Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h berechtigt. Sie erhalten die Klasse T nur, wenn Sie bescheinigen können, dass Sie in der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft tätig sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei den Kreisbauernschaften in Kleve und Geldern. Die Eintragung der Klasse T ist nur einmalig möglich: wenn der derzeitige Führerschein in einen EU-Führerschein umgetauscht wurde, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Des Weiteren erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres die Berechtigung, mit der früheren Klasse 2 (LKW) Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen sowie Kombinationen aus solchen Kraftfahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm zu führen.

Gut zu wissen

Umschreibung einer Fahrerlaubnis beantragen

Wie stehen die Gebühren in Goch im Vergleich?

Goch26,50 € / 6,30 € / 15,30 €
Nordrhein-Westfalen6,30 € – 225,00 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Goch?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Pflichtumtausch: 26,50€ Zahlungsziel: bei Beantragung • Direktversand: 6,30€ Zahlungsziel: bei Beantragung • Express-Antrag: 15,30€ Zahlungsziel: bei Beantragung Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung, nicht aber die Antragsbearbeitung … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Goch erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Goch, Markt 2, 47574 Goch. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Goch online?
Für Goch ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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