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Nebenwohnsitz anmelden in Goch: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Goch bei: Bürgerservice · Goch. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Goch

Bürgerservice · Goch

Markt 2, 47574 Goch

0 28 23 / 320 - 300

buergerservice@goch.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen (Abmeldung ins Ausland)oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden. Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular schriftlich ein, • fügen Sie Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland (nur bei einer Dauer von länger als 3 Monaten, befristete Auslandsaufenthalte, z.B. Studienzwecke, erfordern keine Abmeldung) oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Dies ist beim Wegzug ins Ausland im Bürgerservice möglich. Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes. Die Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor dem Auszugstermin möglich. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Bei Anmeldung des neuen Wohnsitzes wird die Abmeldung von der dortigen Meldebehörde vorgenommen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Goch erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Goch, Markt 2, 47574 Goch. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Goch online?
Für Goch ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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