Amtliche Beglaubigung in Grevenbroich: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Grevenbroich
Bürgerbüro / Wahlen - 33.1 · Grevenbroich
Am Markt 3, 41515 Grevenbroich
02181 608-3399
buergerbuero@grevenbroich.de
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Das Bürgerbüro ist generell befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen. Grundsätzliche Ausnahme: Personenstandsrechtliche Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) können grundsätzlich nur vom jeweiligen Standesamt beglaubigt werden. Hinweise: • Eine Bestätigung der Übereinstimmung von Original und Kopie (keine Beglaubigung!) kann das Bürgerbüro dann vornehmen, wenn die Kopie einer Personenstandsrechtlichen Urkunde zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt wird. • Beglaubigungen sind nur möglich, wenn der Inhalt des Dokumentes im Bürgerbüro eindeutig verifizierbar ist, d.h. dass in der Regel lediglich deutschsprachige Unterlagen beglaubigt werden können. Eine Ausnahme hiervon kann getroffen werden, wenn das Dokument eindeutig für den Sachbearbeiter zuzuordnen ist. Dies ist z.B. bei englischsprachigen Zeugnissen der Fall. Ist eine Identifizierbarkeit nicht gegeben, ist eine Übersetzung von einem vom Gericht zugelassenen Dolmetscher beizufügen. • Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. von Personenstandsurkunden durch das Standesamt, siehe oben). • Ist die Urschrift nicht von einer Behörde ausgestellt worden oder ist die Abschrift oder Ablichtung nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden. • Unterschriften können vom Bürgerbüro beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Grevenbroich erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Grevenbroich online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Grevenbroich:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.