Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Grevenbroich: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Grevenbroich kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Abteilung Schifffahrt, Dezernat S10 · Bonn
Am Propsthof 51, 53121 Bonn
+49 228 429680
gdws@wsv.bund.de
Gebühren (amtlich)
Je nach Umfang der Prüfung fallen unterschiedliche Gebühren an: • Zulassung zur Prüfung: EUR 147 oder EUR 158 • Prüfungsgebühr: zwischen EUR 390 und EUR 585 (die genaue Gebührenhöhe hängt davon ab, ob zum Beispiel zugleich eine Streckenkundeprüfung durchgeführt wird oder eine praktische Prüfung enthalten ist)
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• ärztliches Zeugnis über Ihre körperliche und geistige Tauglichkeit in der Rhein- oder Binnenschifffahrt (nicht älter als drei Monate) • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") • aktuelles Passbild • Vorlage des Schifferdienstbuches
Voraussetzungen
• Körperliche und geistige Tauglichkeit zur Führung eines Fahrzeugs • Zuverlässigkeit (unter anderem keine Vorstrafen wegen Verkehrsstraftaten) • Bestehen der entsprechenden Prüfung • Je nach beantragter Zeugnisart ein bestimmtes Mindestalter: • 21 Jahre für das große und kleine Rheinpatent, das Behördenpatent sowie das Binnenschifferpatent A, B, C, D und F • 18 Jahre für das Sportpatent und das Binnenschifferpatent E • Ab einem Alter von 50 Jahren müssen Sie regelmäßig ein aktuelles ärztliches Zeugnis vorlegen, um Ihre Tauglichkeit erneut nachzuweisen. Der Nachweis ist nötig • mit Vollendung des 50., 55., 60. und 65. Lebensjahres und • jährlich ab einem Alter von 65 Jahren
So läuft es ab
Das Schiffsführerzeugnis oder Patent müssen Sie schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen: • Laden Sie das Antragsformular vom Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) herunter. Füllen Sie es vollständig aus und drucken Sie es aus. • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu. Lassen Sie sich vor allem von einem hierfür zugelassenen Arzt untersuchen und sich den Nachweis der medizinischen Tauglichkeit ausstellen. • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ein. • Beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Lassen Sie das Führungszeugnis an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt schicken. • Wenn Sie alle Voraussetzungen für das jeweilige Schiffsführerzeugnis erfüllen, lässt Sie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zur Prüfung zu und stimmt einen passenden Prüfungstermin mit Ihnen ab. • Absolvieren Sie die Prüfung. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie direkt vor Ort ein vorläufiges Schiffsführerzeugnis, mit dem Sie für drei Monate ein Fahrzeug führen können. Innerhalb dieser drei Monate wird Ihre persönliche Patentkarte von der Bundesdruckerei erstellt und Ihnen per Post übersandt. • Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie die Prüfung nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist wiederholen. In der Regel wird Ihnen die Prüfungskommission eine Sperrfrist von drei bis sechs Monaten auferlegen. Für die Wiederholungprüfung fällt erneut die Prüfungsgebühr an. Diejenigen Prüfungsteile, die Sie im ersten Versuch bestanden haben, bleiben Ihnen in aller Regel anerkannt, sodass Sie nur über die nicht bestandenen Prüfungsteile erneut geprüft werden.
Bearbeitungsdauer
Je nach Antragsaufkommen und Prüfungsstandort. Prüfungen finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt.
Gut zu wissen
Möchten Sie auf Binnenwasserstraßen des Bundes ein Fahrzeug führen, brauchen Sie grundsätzlich eine Fahrerlaubnis. Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen Auf Bundeswasserstraßen dürfen Sie nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis sind. Die Berechtigungen unterteilen sich in verschiedene Patentklassen: • Schifferpatent A: zum Führen aller Fahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zur Grenze der Seefahrt • Schifferpatent B: zum Führen aller Fahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen • Schifferpatent C1: zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 35 Metern auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zur Grenze der Seefahrt, ausgenommen • zugelassene Fahrgastschiffe zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • zugelassene Fahrgastboote zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • Schub- und Schleppboote mit mehr als 73,6 kW (100 PS) Antriebsleistung • Schifferpatent C2: zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 35 Metern auf Binnenschifffahrtsstraßen, ausgenommen • zugelassene Fahrgastschiffe zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • zugelassene Fahrgastboote zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen • Schub- und Schleppboote mit mehr als 73,6 kW (100 PS) Antriebsleistung • Feuerlöschbootpatent D1: zum Führen von Feuerlöschbooten und Fahrzeugen des Zivil- und Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen bis zur Grenze der Seefahrt • …
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Grevenbroich?
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Grevenbroich erledigen?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Grevenbroich:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.