Amtliche Beglaubigung in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.
Zuständige Stelle in Hamburg
Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
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Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
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Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg
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Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg
keine Straße, ----- Hamburg
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie, je nach Beglaubigungsart folgende Unterlagen mit: • Für Unterschriftsbeglaubigungen: • Gültigen Personalausweis oder Reisepass, • Schriftstück, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll. • Für Dokumenten- oder Urkundenbeglaubigungen: • Originaldokumente und gegebenenfalls Fotokopien, • Gegebenenfalls Kopien, die beglaubigt werden sollen, • Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung (bei ausländischen Dokumenten). • Für Rentenzwecke: • Gültigen Personalausweis oder Reisepass, • Dokumente für Rentenzwecke, bei denen die Übereinstimmung des Originals mit einer Kopie bestätigt werden soll.
Voraussetzungen
Sie können verschiedene amtliche Beglaubigungen erhalten. • Beglaubigung von Unterschriften: Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Die Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde ist. • Beglaubigung von Dokumenten zur Vorlage bei einer Behörde. • Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden aus dem Ausland: Bei der amtlichen Beglaubigung von Fotokopien ausländischer Urkunden ist grundsätzlich zu beachten, dass das Original in der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland der Urkunde vereinbarten Förmlichkeit hinsichtlich ihrer Echtheitsbestätigung behandelt worden ist (Legalisation oder Apostille). Wenn Abschriften ausländischer Urkunden deutschen Behörden vorgelegt werden sollen, müssen diese im Regelfall vorher in die deutsche Sprache übersetzt werden. • Beglaubigung für Rentenzwecke, zum Beispiel zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Private Dokumente, die nur für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, können nicht beglaubigt werden. Wenn Sie eine Beglaubigung für private Zwecke benötigen (zum Beispiel für Verträge, Vollmachten oder andere Schriftstücke), können Sie sich an eine Notarin oder einen Notar wenden.
So läuft es ab
• Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin • Sie sprechen persönlich bei der zuständigen Stelle vor. • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit • Ihre Unterlagen werden vor Ort geprüft und beglaubigt. • Sie bezahlen die Gebühr, wenn die Beglaubigung nicht gebührenfrei ist • Sie erhalten die beglaubigten Unterlagen in der Regel sofort zurück.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.
Gut zu wissen
Amtliche Beglaubigungen beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Hamburg erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Hamburg online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Hamburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.