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Amtliche Beglaubigung in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Hamburg bei: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg

Mo, Di 12:00-19:00 · Mi, Do 07:00-12:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42881-5276

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Poppenhusenstraße 6, 22305 Hamburg

Mo-Fr 07:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42804-5252

Billstedt Einwohnerangelegenheiten · Hamburg

Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg

Mo-Di 10:00-18:00 · Mi-Do 07:30-14:00 · Fr 07:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

Allzuständigkeit - HS vor Ort, Einwohnerwesen - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

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Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie, je nach Beglaubigungsart folgende Unterlagen mit: • Für Unterschriftsbeglaubigungen: • Gültigen Personalausweis oder Reisepass, • Schriftstück, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll. • Für Dokumenten- oder Urkundenbeglaubigungen: • Originaldokumente und gegebenenfalls Fotokopien, • Gegebenenfalls Kopien, die beglaubigt werden sollen, • Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung (bei ausländischen Dokumenten). • Für Rentenzwecke: • Gültigen Personalausweis oder Reisepass, • Dokumente für Rentenzwecke, bei denen die Übereinstimmung des Originals mit einer Kopie bestätigt werden soll.

Voraussetzungen

Sie können verschiedene amtliche Beglaubigungen erhalten. • Beglaubigung von Unterschriften: Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben. Die Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde ist. • Beglaubigung von Dokumenten zur Vorlage bei einer Behörde. • Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden aus dem Ausland: Bei der amtlichen Beglaubigung von Fotokopien ausländischer Urkunden ist grundsätzlich zu beachten, dass das Original in der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland der Urkunde vereinbarten Förmlichkeit hinsichtlich ihrer Echtheitsbestätigung behandelt worden ist (Legalisation oder Apostille). Wenn Abschriften ausländischer Urkunden deutschen Behörden vorgelegt werden sollen, müssen diese im Regelfall vorher in die deutsche Sprache übersetzt werden. • Beglaubigung für Rentenzwecke, zum Beispiel zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung. Private Dokumente, die nur für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, können nicht beglaubigt werden. Wenn Sie eine Beglaubigung für private Zwecke benötigen (zum Beispiel für Verträge, Vollmachten oder andere Schriftstücke), können Sie sich an eine Notarin oder einen Notar wenden.

So läuft es ab

• Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin • Sie sprechen persönlich bei der zuständigen Stelle vor. • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit • Ihre Unterlagen werden vor Ort geprüft und beglaubigt. • Sie bezahlen die Gebühr, wenn die Beglaubigung nicht gebührenfrei ist • Sie erhalten die beglaubigten Unterlagen in der Regel sofort zurück.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gut zu wissen

Amtliche Beglaubigungen beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Alstertal Einwohnerangelegenheiten · Hamburg, Wentzelplatz 9, 22391 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Hamburg online?
Ja — Hamburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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