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Grundsicherung im Alter beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Grundsicherung im Alter beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg

Achtern Born 135, 22549 Hamburg

Mo 08:30-11:30 · Di, Do, Fr 08:30-11:30 · Mi geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428280

Bezirksamt Altona - Soziales Dienstleistungszentrum Altona - Grundsicherung · Hamburg

Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Bezirksamt Altona - Soziales Dienstleistungszentrum Altona - Grundsicherung · Hamburg

Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Bezirksamt Altona - Soziales Dienstleistungszentrum Altona - Grundsicherung · Hamburg

Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Die Beantragung von auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ist kostenlos

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis • ausgefüllter Antrag • Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen: • Mietvertrag, aktuelle Miet-Änderungsschreiben, aktuelle Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen • Belege über laufende Ausgaben • falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis • falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung : Rechtsgutachten oder Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung • falls vorhanden: Renten-Erstbescheid • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich

Voraussetzungen

Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie dient dazu, ein Existenzminimum sicherzustellen und Armut zu vermeiden. Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten. Sie können ebenfalls Grundsicherung beantragen, wenn Sie • das 18. Lebensjahr vollendet haben und • unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können und • diese Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht behoben werden kann. Solch eine dauerhafte Erwerbsminderung wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellt. Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen: • Zahlungen zur Deckung der Lebenshaltungskosten (ähnlich wie bei Bürgergeld) • angemessene Übernahme von Miet- und Heizkosten • Unterstützung für spezielle Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung.

So läuft es ab

• Sie beantragen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag. Sie berechnet Ihre Bedarfe und welche Leistungen Ihnen zustehen. • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall. Sie kann bis zu zu 6 Monate betragen.

Gut zu wissen

Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg, Achtern Born 135, 22549 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Grundsicherung im Alter beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Anspruch nach § 41 SGB XII haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und die Regelaltersgrenze erreicht haben — je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Ebenfalls berechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In der Regel nein. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern gehen nur dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Es wird gesetzlich vermutet, dass diese Grenze nicht überschritten wird.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist der Träger der Sozialhilfe, in der Praxis das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt. Sie können den Antrag nach § 109a SGB VI auch beim Rentenversicherungsträger stellen, der ihn an den zuständigen Träger weiterleitet. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat erfüllt werden; bewilligt wird in der Regel für zwölf Kalendermonate (§ 44 SGB XII).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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