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Hilfe zur Pflege beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Hilfe zur Pflege beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg

Achtern Born 135, 22549 Hamburg

Mo 08:30-11:30 · Di, Do, Fr 08:30-11:30 · Mi geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 428280

Bezirksamt Altona - Soziales Dienstleistungszentrum Altona - Grundsicherung · Hamburg

Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

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Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg

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Gebühren (amtlich)

Die Beantragung von Hilfe zur Pflege ist kostenlos.

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Benötigte Unterlagen

• alle Ausweisdokumente • Falls vorhanden: Aufenthaltstitel • Nachweise, die Ihren Bedarf begründen (zum Beispiel Ärztliches Attest, Nachweis über Pflegegrad) • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis • Beleg über vorrangige Leistungen zur Pflege (Pflegekasse) • Nachweise über wirtschaftliche Bedürftigkeit (Sozialhilfeantrag) • Gegebenenfalls : Vollmacht Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an (zum Beispiel Einkommens- oder Vermögensnachweise).

Voraussetzungen

Sie können Hilfe zur Pflege vom Sozialhilfeträger erhalten, wenn Sie den notwendigen Pflegeaufwand nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Gründe für Ihren Bedarf an Hilfe können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen sein, die Sie nicht selbständig bewältigen können. Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Sie folgende Leistungen: • Bewilligung von Pflegehilfsmitteln • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes • ein Entlastungsbetrag • digitale Pflegeanwendungen und die ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen Als pflegebedürftige Person des Pflegegrades 2, 3, 4 oder 5 können Sie folgende Leistungen beantragen: • (teil-) stationäre Pflege • Kurzzeitpflege • ein Entlastungsbetrag • häusliche Pflege in Form von • Pflegegeld • häuslicher Pflegehilfe • Verhinderungspflege • Pflegehilfsmitteln • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes • digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützung bei der Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen. Hilfe zur Pflege kommt für Sie in Betracht, wenn Sie • nicht pflegeversichert sind oder • keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, oder • Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um Ihren notwendigen Pflegebedarf zu decken,

So läuft es ab

• Gegebenenfalls: Sie zeigen Ihre Hilfebedürftigkeit formlos bei der zuständigen Stelle an. Die zuständige Stelle informiert Sie dann über das mögliche weitere Vorgehen. • Da diese Sozialhilfeleistungen Ihnen erst ab dem Zeitpunkt gewähren können, ab dem die zuständige Stelle von Ihrer Hilfebedürftigkeit erfährt, sollten Sie Ihre Hilfebedürftigkeit möglichst zeitnah anzeigen. Bitte stellen Sie daher ggf. zunächst einen formlosen Antrag, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen. • Sie reichen Ihren vollständigen Sozialhilfeantrag bei der zuständigen Stelle ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. • Gegebenenfalls beteiligt die zuständige Stelle weitere Stellen an dem Verfahren und holt gegebenenfalls Stellungnahmen ein. • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Gut zu wissen

Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hamburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Beantragung von Hilfe zur Pflege ist kostenlos.
Wo kann ich „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Soziales Dienstleistungszentrum Altona-West - Grundsicherung · Hamburg, Achtern Born 135, 22549 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Nach § 61 SGB XII haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die benötigten Mittel aus Einkommen und Vermögen selbst aufzubringen. Bei minderjährigen, unverheirateten Personen wird auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder eines Elternteils berücksichtigt.
Warum ist die Hilfe zur Pflege nachrangig zur Pflegeversicherung?
Es gilt der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII): Sozialhilfe erhält nicht, wer die erforderliche Leistung von anderen — insbesondere von Trägern anderer Sozialleistungen — erhält. Die Pflegekasse leistet also zuerst; das Sozialamt übernimmt erst die Kosten, die danach ungedeckt bleiben.
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Wohnorts — ein förmlicher Antrag ist nicht nötig, ein formloses Schreiben oder eine Vorsprache genügt, denn die Sozialhilfe setzt nach § 18 SGB XII ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Amt prüft anschließend Pflegebedürftigkeit sowie Einkommen und Vermögen und fordert die erforderlichen Nachweise an.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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