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Namensänderung beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Nord Fahrerlaubnis · Hamburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Nord Fahrerlaubnis · Hamburg

Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg

Mo, Mi 07:00-14:00, Di, Do 07:00-18:00, Fr 07:00-12:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 40 42858-0

Allzuständigkeit - Landesbetrieb Verkehr - Statistik (nur HS) · Hamburg

keine Straße, ----- Hamburg

Mitte Fahrerlaubnis · Hamburg

Süderstr. 140-142, 20537 Hamburg

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Benötigte Unterlagen

• der aktuelle Führerschein • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mit dem neuen Namen, • 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm - nicht älter als 1 Jahr • Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link) • Internationaler Führerschein, sofern vorhanden. • Terminbestätigung Zusätzlich bei Namensänderung: • die Heiratsurkunde beziehungsweise die Namensänderungsurkunde Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen: • Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (zum Beispiel ein ärztliches Gutachten). • Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.

So läuft es ab

• Sie buchen online einen Termin. • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein" • Buchen Sie den Termin "Änderung von Führerscheindaten" • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit. • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein. • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen. • Ihr Anliegen wird bearbeitet. • Nach Herstellung wird Ihnen der neue Führerschein per Einschreiben nach Hause gesandt. Alternativ können Sie einen Termin im HamburgService vor Ort buchen. Weitere Informationen und Terminbuchung finden Sie im Eintrag des HamburgService.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt circa 3 - 4 Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Expressbearbeitung bei der Bundesdruckerei beträgt 3Werktage.

Gut zu wissen

Wenn sich Ihr Name verändert hat, sollte auch Ihr Führerschein angepasst werden. Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, zum Beispiel weil Sie Sehhilfe nicht mehr benötigen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Nord Fahrerlaubnis · Hamburg, Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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