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Bildung und Teilhabe beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Hannover bei: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder, Arbeitsagenturen, Jobcenter. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hannover kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder, Arbeitsagenturen, Jobcenter

- Team Bildungs- und Teilhabeleistungen · Hannover

Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover

0511 61626364

BuT@region-hannover.de

Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg

Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

+49 800 45555-30

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

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Benötigte Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen: • Bürgergeld (SGB II) • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG) • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG) • Familien mit geringem Einkommen Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

So läuft es ab

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

Gut zu wissen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: 1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen. 2. Persönlicher Schulbedarf Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2025: • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst. 3. Schulbeförderung Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. 4. Lernförderung Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder, Arbeitsagenturen, Jobcenter. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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