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Einbürgerung beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Einbürgerung · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Einbürgerung · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

Gebühren (amtlich)

Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen. 255,00 Euro pro Person. 51,00 Euro für Kinder unter 16 Jahren , die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten • wenn Sie selbstständig sind: • Gewerbeanmeldung • aktueller Einkommenssteuerbescheid • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung • Mietvertrag • Nachweis Krankenversicherungsschutz • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel: • Immobilienbesitz • private Lebensversicherung • Rentenversicherung • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1 • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab: • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie • Ihre Loyalitätserklärung • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen

Voraussetzungen

• Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen und deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 nachweisen. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel: • eine Niederlassungserlaubnis oder • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel. • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. • Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen. • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse.

So läuft es ab

Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich: • Zunächst ist ein erster Vorsprachetermin erforderlich, unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitätsüberprüfung und -klärung, Prüfung der Echtheit ausländischer Urkunden. • Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag. • Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige. • Vor der Aushändigung müssen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ • Bitte schauen Sie sich zuerst das Video "Einbürgerung in Hannover - so helfen Sie mit " an :Leider kann Ihr Browser diese Video-Datei nicht abspielen. Download der Datei hier . • Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Online-Check . Mit diesem können Sie bequem und schnell feststellen, ob Ihr Einbürgerungsantrag voraussichtlich erfolgreich sein wird. • Sie erhalten ein PDF mit allen erforderlichen Unterlagen. • Sollten nach dem durchgeführten Online-Check noch Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Ihre Fragen gerne per Kontaktformular übermitteln. • Überprüfen Sie noch einmal, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Dokumente und Nachweise verfügen. • Antrag Stellung (nach positiven Ergebnisses beim Online-Check) a) Online: Einbürgerungsantrag online stellen (von uns empfohlenes Verfahren) Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Sachgebiet Einbürgerung den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung kann dies allerdings mehrere Monate dauern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gut zu wissen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes. Allgemeine Informationen Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – Mehrstaatigkeit Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Hiermit wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig. Sie müssen die Mehrstaatigkeit nicht gesondert beantragen. Das Sachgebiet Einbürgerung wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Sofern Sie bei der Einbürgerung einen Auflagenbescheid erhalten haben, müssen Sie diesen nicht mehr erfüllen. Die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos aufgehoben.

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover255,00 € / 51,00 €
Niedersachsen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Einbürgerung · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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