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Fischereischein beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Bürgeramt Bemerode · Hannover. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Bürgeramt Bemerode · Hannover

Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover

Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Linden · Hannover

Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-linden@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover

Lister Str. 10, 30163 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

- Bürgeramt Döhren · Hannover

Peiner Str. 9, 30519 Hannover

+49 511 168-32000

buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer • Passbild • Personalausweis • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich: • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins. Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser. Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten. Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein. Allgemeine Informationen Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeins ist eine bestandene Fischereiprüfung, die zum Beispiel bei einem authorisierten Fischereiverein abgelegt werden kann. Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf hoher See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen.

Gut zu wissen

Fischereischein Ausstellung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Bürgeramt Bemerode · Hannover, Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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