Gewerbe abmelden in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Hannover
- Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover
Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
+49 511 168-31157
32.23@hannover-stadt.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an Die Höhe der Gebühren beträgt 29 Euro gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Abmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Nur wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes endgültig einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Standort erfolgt in der Regel von Amts wegen. Die neu zuständige Stelle unterrichtet in diesem Fall die bisher zuständige Behörde, die daraufhin die Abmeldung vornimmt. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Kommune etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung. Weiterhin ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich, wenn der Betrieb übergeben wird, zum Beispiel durch Verkauf oder Erbfolge.
So läuft es ab
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich (zum Beispiel durch Fax oder Brief) oder im elektronischen Verfahren abmelden. • Wenn die Abmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung“ - GewA 3 ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Das Formular „GewA 3“ liegt bei der für die Abmeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. • Im elektronischen-Verfahren werden die gleichen Daten erhoben, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Allerdings kann von der Form des Formularvordrucks abgewichen werden und Sie müssen nicht persönlich unterschreiben. • Die für die Abmeldung zuständige Stelle kann bei elektronischer Abmeldung im Onlineverfahren geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung Ihrer Identität anwenden (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Für den Empfang Ihrer Gewerbe-Abmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung. • Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Gut zu wissen
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern?
Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?
| Hannover | 29,00 € |
| Niedersachsen | 10,00 € – 117,00 € |
| Deutschland (8.987 Städte) | 6,00 € – 117,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe abmelden“ in Hannover?
Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Hannover erledigen?
Geht „Gewerbe abmelden“ in Hannover online?
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.