Gewerbe ummelden in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Hannover
- Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover
Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
+49 511 168-31157
32.23@hannover-stadt.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Die Höhe der Gebühren beträgt 58,00 EUR.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • Auszug aus dem Handelsregister • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer • ggf. Erlaubnisurkunde • ggf. Handwerkskarte • im Vertretungsfall: • Vertretungsvollmacht
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt. Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert. Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich. Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen. Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden.
So läuft es ab
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung .
Fristen
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Gut zu wissen
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?
| Hannover | 58,00 € |
| Niedersachsen | 12,00 € – 58,00 € |
| Deutschland (8.949 Städte) | 8,00 € – 112,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Hannover?
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Hannover erledigen?
Geht „Gewerbe ummelden“ in Hannover online?
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.