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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Frühkindliche Förderung und Kindertagespflege · Hannover.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Frühkindliche Förderung und Kindertagespflege · Hannover

Joachimstr. 8, 30159 Hannover

+49 511 168-43535

51.73@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

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Benötigte Unterlagen

• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.

So läuft es ab

Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen. Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen. Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und der zuständigen Stelle zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

Gut zu wissen

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Allgemeine Informationen Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut. Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis . Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) geregelt und kann für das Stadtgebiet Hannover im FamilienServiceBüro beantragt werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Frühkindliche Förderung und Kindertagespflege · Hannover, Joachimstr. 8, 30159 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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