Steuerklasse ändern in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Für die Zuweisung der Steuerklassen III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor ist Voraussetzung, dass Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin am 1.1. des Jahres nicht dauernd getrennt leben. Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zur Ehe/Lebenspartnerschaft gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf Dauer nicht mehr besteht. • Erfolgt die Trennung nach dem 1.1. eines Jahres, so gelten für das laufende Jahr grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen. • Im Jahr der Trennung ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich. • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. • Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres in einem Haushalt, können Sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - grundsätzlich auch die Steuerklasse II beantragen. Wird Ihre Ehe geschieden/Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben gilt Folgendes: • Haben Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner bereits am 1.1. des Scheidungs-/Aufhebungsjahres dauernd getrennt gelebt, ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen bei der Steuerklasse. Ihnen bleibt die Steuerklasse I bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerklasse II zugewiesen. • Haben Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner am 1.1. des Scheidungs- oder Aufhebungsjahres noch nicht dauernd getrennt gelebt, so gelten für das Jahr der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen. • Es ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich. • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie und Ihr ehemaliger Ehegatte/Lebenspartner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt. • Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall im örtlich zuständigen Finanzamt abhängig.
Gut zu wissen
Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
Häufige Fragen
Wo kann ich „Steuerklasse ändern“ in Hannover erledigen?
Geht „Steuerklasse ändern“ in Hannover online?
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Kann ich die Steuerklasse online ändern?
Müssen beide Ehegatten dem Steuerklassenwechsel zustimmen?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Steuerklasse ändern (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.