Verpflichtungserklärung abgeben in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Hannover
- Einreisen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger · Hannover
Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
0511 16832338
Gebühren (amtlich)
Für die Verpflichtungserklärung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 29 Euro bezahlen. Wenn zusätzlich eine Vollmacht beglaubigt wird, wird eine weitere Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben. Für den Postversand (Bei Nutzung der Onlinestrecke mit eID) wird eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 3,45 € erforderlich.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • Personalausweis mit OnlineAusweisfunktion (für Online-Abgabe) • eID-Karte (für Online-Abgabe) • Aufenthaltstitel • Elektronischer Aufenthaltstitel (für OnlineAbgabe) • Bei Vertretung: Vollmacht • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Voraussetzungen
• Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen. • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes oder der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abgeben. • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde • an Ihrem Hauptwohnsitz oder • an dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben. • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck. • Sie wohnen in der Landeshauptstadt Hannover. • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig. • Sollten Sie selbst eine Aufenthaltserlaubnis haben, muss diese für die Dauer des geplanten Besuchs noch gültig sein. Eine Gestattung oder eine Duldung genügen nicht. • Sie sind finanziell dazu in der Lage, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, und können dies der Ausländerbehörde gegenüber durch Gehaltsabrechnungen und weitere Dokumente nachweisen. • Sie beziehen keine Sozialhilfe.
So läuft es ab
Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben. Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben: • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt. • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen. • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen. • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an. • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen. • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben. • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde. • Das Verfahren ist damit beendet. • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden. Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben: • Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten: • 1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung) • 2.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslastung der Ausländerbehörde und kann daher unterschiedlich sein. Derzeit dauert die Bearbeitung einer Verpflichtungserklärung circa vier bis fünf Wochen. Dies kann jedoch je nach Auslastung abweichen.
Gut zu wissen
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten. Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören. Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein.
Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?
| Hannover | 29,00 € / 6,00 € / 3,45 € |
| Niedersachsen | 3,45 € – 29,00 € |
| Deutschland (8.735 Städte) | 1,80 € – 100,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Hannover?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Hannover erledigen?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Hannover online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.