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Nebenwohnsitz anmelden in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Leipzig bei: Abteilung Meldeservice · Leipzig.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Leipzig

Abteilung Meldeservice · Leipzig

Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig

Mo 09:00-16:00 · Mi 09:00-14:00 · Di, Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

0341 115

meldeservice@leipzig.de

Gebühren (amtlich)

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren oder Kosten an. Hinweis: Mit der Anmeldung können Kosten entstehen, wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde • eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über Ihren Einzug Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Voraussetzungen

Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt dabei als Ihre Hauptwohnung. Haben Sie darüber hinaus noch eine weitere Wohnung, dann handelt es sich um Ihre Nebenwohnung. Diese muss ebenfalls angemeldet werden. Zu beachten ist, dass jede Änderung des Wohnungsstatus der Meldebehörde mitteilen ist. Als Hauptwohnung gilt: • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung. Hinweis: • Bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist zu beachten, dass die Wohnung durch diejenige Person angemeldet werden muss, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen bzw. aus deren Wohnung sie ausziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten erforderlich. • Wohnheime (zum Beispiel Studentenwohnheime), Wochenendhäuser und Bungalows sind von dieser Meldepflicht nicht ausgeschlossen und müssen demnach ebenfalls angemeldet werden. Zweitwohnungssteuer In der Regel erheben die Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer, die von allen volljährigen Personen zu entrichten ist.

So läuft es ab

• Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen. • Einen Vordruck erhalten Sie online in Amt24 (soweit von der zuständigen Stelle angeboten) oder auch in Papierform bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. • Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am selben Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden. • Im Anschluss erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Meldebestätigung. • Falls Sie Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, bekommen Sie dann einen Bescheid per Post zugesandt. Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegengenommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Hinweis: Wenn die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben auch elektronisch übermitteln. Achtung! Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie • aus dem Ausland zuziehen oder • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden. In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt dabei als Ihre Hauptwohnung. Haben Sie darüber hinaus noch eine weitere Wohnung, dann handelt es sich um Ihre Nebenwohnung. Diese muss ebenfalls angemeldet werden. Zu beachten ist, dass jede Änderung des Wohnungsstatus der Meldebehörde mitteilen ist.

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Leipzig?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Anmeldung fallen keine Gebühren oder Kosten an. Hinweis: Mit der Anmeldung können Kosten entstehen, wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Leipzig erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Meldeservice · Leipzig, Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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