Amtliche Beglaubigung in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Lübeck
Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro · Lübeck
Carl-Gauß-Straße 9, 23562 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
ordnungsamt@luebeck.de
Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro · Lübeck
Königstraße 55, 23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
ordnungsamt@luebeck.de
Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro · Lübeck
Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
ordnungsamt@luebeck.de
Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro · Lübeck
Moislinger Berg 1, 23560 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
ordnungsamt@luebeck.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Bitte beachten Sie, dass für jedes eingereichte Dokument eine Gebühr in Höhe von 5,70 Euro erhoben wird. Die Gebühr ist vorab zu bezahlen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich: • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll. Fremdsprachige Originale sind durch einen vereidigten Dolmetscher zu übersetzen; diese Übersetzungen sind im Original vorzulegen und Kopien davon mitzubringen. Beglaubigungen können auch in Vollmacht erledigt werden. Ausnahme: Unterschriftsbeglaubigungen (diese können nicht in Vollmacht erledigt werden)
Gut zu wissen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn: • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt. Aus Sicherheitsgründen weisen wir darauf hin, dass Originale nicht auf dem Postweg zu übersenden sind. Sollten Sie mehrere Beglaubigungen benötigen, senden Sie gerne eine Mail an ordnungsamt@luebeck.de es wird dann ein Sondertermin mit Ihnen vereinbart.
Wie stehen die Gebühren in Lübeck im Vergleich?
| Lübeck | 5,70 € |
| Schleswig-Holstein | 0,20 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Lübeck?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Lübeck erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Lübeck:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.