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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Lübeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Lübeck bei: Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde · Lübeck — Gebühr laut amtlicher Angabe: 32,30 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Lübeck

Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde · Lübeck

Schlutuper Straße 14, 23566 Lübeck, Hansestadt

+49 451 115

ordnungsamt@luebeck.de

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Eine Gebühr von 32,30 Euro fällt an.

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Benötigte Unterlagen

Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung, • 1 aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild), • evtl. Diebstahlanzeige der Polizei, • Sollte der verloren gegangene Papierführerschein nicht von der Hansestadt Lübeck ausgestellt worden sein, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beantragt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie diese gerne selbst anfordern und uns zukommen lassen, andernfalls fordern wir die Abschrift bei Ihrer Vorsprache an. Inhaber:innen deutscher EU-Kartenführerscheine, die nach dem 01.01. 1999 ausgestellt wurden, benötigen keine Karteikartenabschrift , da diese bereits im zentralen Register beim KBA gespeichert sind und abgerufen werden können. Für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist hingegeben eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde erforderlich, insbesondere wenn der Führerschein nicht in Lübeck ausgestellt wurde. • EC-Karte

Voraussetzungen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Ein vorläufiger Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Fahrerlaubnisdaten bzw. die Kateikartenabschrift vorliegt. Für die Verlustanzeige benötigt die Polizei die Führerscheinnummer.

Gut zu wissen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wie stehen die Gebühren in Lübeck im Vergleich?

Lübeck32,30 €
Schleswig-Holstein10,20 € – 68,90 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Lübeck?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Eine Gebühr von 32,30 Euro fällt an.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Lübeck erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde · Lübeck, Schlutuper Straße 14, 23566 Lübeck, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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