Kirchenaustritt erklären in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Marburg
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg
Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt
06421 201-3636
stadtbuero@marburg-stadt.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsSo läuft es ab
• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. Der Austritt ist durch persönliche Vorsprache zu erklären. Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Eltern den Austritt. • Der Kirchenaustritt wird wirksam mit Ablauf des Tages an dem er erklärt wird. • Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam wird. Informationsblatt bei Kirchenaustritt
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Allgemeine Informationen Ein Kirchenaustritt muss in Hessen seit 01.03.2017 bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wie stehen die Gebühren in Marburg im Vergleich?
| Marburg | 30,00 € |
| Hessen | 30,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Marburg?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Marburg erledigen?
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Marburg online?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Marburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.