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Reisepass beantragen in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Nürnberg bei: Auslandsvertretungen des Bundes - Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Nürnberg

Auslandsvertretungen des Bundes - Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat

Gebühren (amtlich)

Reisepass im Express-Bestellverfahren • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR Reisepass mit 48 Seiten • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten: • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung. • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen) Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.

Benötigte Unterlagen

• vollständig ausgefülltes Antragsformular • gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel: • deutscher Reisepass • deutscher Personalausweis • deutscher Kinderausweis • deutscher Kinderreisepass • ausländischer Reisepass • ausländischer Personalausweis • aktuelles biometrisches Lichtbild: • Passformat (45 x 35 mm) • Hochformat • Frontalaufnahme ohne Rand • in der Regel ohne Kopfbedeckung • ohne Bedeckung der Augen • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel: • ausländischen Aufenthaltstitel • Meldebescheinigung Ihres Gastlandes • Mietvertrag • Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen. • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.

Voraussetzungen

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung. Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an. Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

So läuft es ab

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung. • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben. • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend: • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. • • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.

Gut zu wissen

Reisepass im Ausland beantragen

Wie stehen die Gebühren in Nürnberg im Vergleich?

Nürnberg32,00 € / 22,00 € / 73,13 € / 88,43 €
Bayern22,00 € – 88,43 €
Deutschland (10.078 Städte)1,50 € – 124,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Nürnberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Reisepass im Express-Bestellverfahren • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR Reisepass mit 48 Seiten • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Nürnberg erledigen?
Zuständig ist: Auslandsvertretungen des Bundes - Botschaft / Generalkonsulat / Konsulat. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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