Wohnsitz anmelden / ummelden in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Nürnberg
Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
+49 911 231-0
poststelle@stadt.nuernberg.de
Benötigte Unterlagen
• Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich: (ID: 17426) Persönliche Vorsprache • Ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich) • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Passersatzpapier aller anzumeldenden Personen • Ggf. eID-Karte für Unionsbürger • Bestätigung des Wohnungsgebers (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage") ODER bei elektronischer Bestätigung des Wohnungsgebers gegenüber der Meldebehörde, das entsprechende Zuordnungsmerkmal • Für die gemeinsame Anmeldung weiterer Personen bei der persönlichen Vorsprache: ggf. eine (formlose) Vollmacht Eine Vollmacht wird nicht benötigt für die gemeinsame Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und/oder Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen). Elektronische Anmeldung • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PIN • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät • Kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC • Bestätigung des Wohnungsgebers (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen" - "Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage")
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Nürnberg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt. Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Informationen zur Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, zur Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre und zur Beantragung der Änderung der Anschrift und des Wohnortes auf dem Personalausweis, Reisepass und der eID-Karte finden Sie in den Leistungsbeschreibungen unter „Verwandte Themen“.
So läuft es ab
Sie müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. Die Anmeldung können Sie persönlich bei der Meldebehörde oder elektronisch über das Internet durchführen: 1. Persönliche Anmeldung Für die persönliche Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vor Ort vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen. 2. Elektronische Anmeldung Eine elektronische Anmeldung ist nur dann über den Onlinedienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung möglich, wenn die für Ihren Wohnort zuständige Behörde sich an diesen Online-Dienst, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht werden soll, bereits angeschlossen hat. Soweit die für Sie zuständige Behörde angeschlossen ist und Sie Ihren neuen Wohnort als Ort ausgewählt haben, wird der Link unter "Online-Verfahren" angezeigt. • Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte. • Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt.
Bearbeitungsdauer
Persönliche Anmeldung: sofort Elektronische Anmeldung: bis zu einer Woche. Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel dann etwa eine Woche.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
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Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Nürnberg erledigen?
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Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
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Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.