Eheschließung anmelden in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Nürnberg
Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg
+49 911 231-0
poststelle@stadt.nuernberg.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 55,00 EUR. Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR pro Person. Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden Für die Eheschließung muss unter anderem der Personenstand, der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Im Falle einer vorherigen Eheschließung oder vorherigen Begründung einer Lebenspartnerschaft, muss diese sowie die Auflösung nachgewiesen werden. Auf jeden Fall ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen: (ID: 16738) Gegebenenfalls können benötigte Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde) direkt vom Standesamt beschafft werden. Informationen hierzu erteilt das zuständige Standesamt.
Voraussetzungen
Erst wenn folgende Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung vereinbaren. Sind Sie schon 18 Jahre alt? Beide Eheschließenden müssen volljährig sein. Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft? • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in Deutschland in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkannt wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung der Auslandsentscheidung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Unterlagen beschafft werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behilflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen, so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Gerichte und Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind. • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister? In diesen Fällen ist eine Ehe ausgeschlossen.
So läuft es ab
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Sie müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Eheschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts.
Gut zu wissen
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann einer den anderen schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden. Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können diese sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind und dem Heiratswunsch kein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Das zuständige Standesamt ist nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts.
Wie stehen die Gebühren in Nürnberg im Vergleich?
| Nürnberg | 55,00 € / 30,00 € |
| Bayern | 12,00 € – 200,00 € |
| Deutschland (5.473 Städte) | 5,00 € – 500,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Nürnberg?
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Nürnberg erledigen?
Geht „Eheschließung anmelden“ in Nürnberg online?
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Weitere Behördengänge in Nürnberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheschließung anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.