Führungszeugnis beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Oldenburg
Bürgerbüro Mitte · Oldenburg
Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 235-4444
buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de
Bürgerbüro Nord · Oldenburg
Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 235-4444
buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de
Gebühren (amtlich)
• 13 Euro (alle Belegarten) Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte einzuzahlen. Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, sind zusätzliche Gebühren zu zahlen. Gebührenbefreiung Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro der Stadt Oldenburg kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die antragstellende Person, zum Beispiel: • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder BAföG bezieht oder • das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Bescheinigung) bei einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Verein benötigt wird. Hierzu zählen auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr. Die Nachweise für eine Gebührenbefreiung sind bei Antragstellung mit vorzulegen. Bei der Online-Beantragung kann der Nachweis für die Gebührenbefreiung unter Schritt 3 hochgeladen werden. Eine nachträgliche Erstattung der Gebühren ist leider nicht möglich. Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität • Für behördliche Zwecke: • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses: • für private Zwecke (Beleg-Art N) • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) Allgemeine Informationen Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen. Welchen Inhalt das Führungszeugnis hat, finden Sie hier Arten von Führungszeugnissen Einfaches Führungszeugnis • für private Zwecke (Belegart N) , zum Beispiel für die Einstellung bei privaten Arbeitgebenden • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) , zum Beispiel für die Beantragung eines Gewerbes oder die Einstellung bei einer Behörde • Auf Antrag besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zuvor beim Amtsgericht Oldenburg von der oder von dem Antragstellenden persönlich einzusehen. • Nach Einsicht wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder, falls die oder der Antragstellende dem widerspricht, vom Amtsgericht vernichtet. Erweitertes Führungszeugnis Nähere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis • für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart NE, OE) , für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind und die die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllen. • Das Führungszeugnis (Belegart OE) wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt. • Das Führungszeugnis (Belegart NE) wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz an die oder den Antragstellenden gesandt. • Auf Antrag besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zuvor beim Amtsgericht Oldenburg von der oder von dem Antragstellenden persönlich einzusehen. • Nach …
So läuft es ab
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet. Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt. Ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. • persönlich • Der Antrag muss grundsätzlich persönlich in einem der Bürgerbüros gestellt werden. • Eine Antragstellung durch Dritte (auch mit Vollmacht) ist nicht möglich. • Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier sind die gesetzlich Vertretenden antragsberechtigt. • online • Wenn Sie einen neuen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt bei einem Führungszeugnis bei circa ein bis zwei Wochen, bei europäischen Führungszeugnissen circa vier Wochen. Die Bearbeitungsdauer bei einer Apostille kann bis zu acht Wochen betragen. Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer können Sie sich direkt an das Bundesamt für Justiz wenden.
Gut zu wissen
Einfaches Führungszeugnis beantragen
Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?
| Oldenburg | 13,00 € |
| Niedersachsen | 13,00 € – 17,00 € |
| Deutschland (10.052 Städte) | 13,00 € – 17,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Führungszeugnis beantragen“ in Oldenburg?
Wo kann ich „Führungszeugnis beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Geht „Führungszeugnis beantragen“ in Oldenburg online?
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?
Weitere Behördengänge in Oldenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führungszeugnis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.