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Geburtsurkunde beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Oldenburg bei: Standesamt · Oldenburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Standesamt · Oldenburg

Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

Mo-Do 08:00-12:00,13:30-15:30 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

0441 235-4444

standesamt@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro. Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundesländern abweichen. • Geburtsurkunde; Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Hinweis Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet. Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Oldenburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Geburtsurkunden können von folgenden Personen bestellt werden: • beurkundete Person • Ehegattin/Ehegatte • eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner • Kind • Enkelkind • Mutter/Vater • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

So läuft es ab

Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde elektronisch über einen Online-Dienst beantragen. Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag bestellt werden. Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden. Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Hinweis Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Geburtenregister 110 Jahre aufbewahrt. Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv Beispiel (Stand 2021): Geburtenregister von 1915: Zuständig ist das Standesamt

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein. Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).

Gut zu wissen

Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten. Allgemeine Informationen Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde Die Geburtsurkunde enthält Angaben über • Vor- und Geburtsnamen • Geburtsort, -datum und -zeit • Geschlechtsangabe • Eltern Hinweis: Ab dem 1. Mai 2023 wird auch die Geburtsuhrzeit in neu auszustellenden Geburtsurkunden aufgenommen.

Häufige Fragen

Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro. Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben. Die Gebühren richten sich nach der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Oldenburg, Pferdemarkt 12, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Oldenburg online?
Für Oldenburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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