Behörden in Oldenburg: Ämter, Gebühren & Online-Dienste
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
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Personalausweis beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. • 46 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren • 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis • 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde) • 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können. • …
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis, • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Reisepass beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. • 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren • 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren Bei Bedarf zuzüglich: • 32 Euro, für Expresslieferung • 22 Euro, für 48-Seiten-Reisepass Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten. Hinweis: Eine Gebührenermäßigung ist nicht vorgesehen.
Benötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • bisheriger Reisepass • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Bearbeitungsdauer
Sechs Wochen. • Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach vier Werktagen abgeholt werden.
Wohnsitz anmelden / ummelden in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: • aus dem Ausland zugezogenen Personen: • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • betreuten Personen: • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Personen, die nicht selbst erscheinen können: • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Führungszeugnis beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• 13 Euro (alle Belegarten) Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte einzuzahlen. Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, sind zusätzliche Gebühren zu zahlen. Gebührenbefreiung Das Bundesamt für Justiz bzw. das antragsannehmende Bürgerbüro der Stadt Oldenburg kann Gebührenbefreiung gewähren, wenn die antragstellende Person, zum Beispiel: • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder BAföG bezieht oder • das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit (Bescheinigung) bei einer gemeinnützigen Organisation bzw. einem gemeinnützigen Verein benötigt wird. Hierzu zählen auch ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr. Die Nachweise für eine Gebührenbefreiung sind bei Antragstellung mit vorzulegen.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität • Für behördliche Zwecke: • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt bei einem Führungszeugnis bei circa ein bis zwei Wochen, bei europäischen Führungszeugnissen circa vier Wochen. Die Bearbeitungsdauer bei einer Apostille kann bis zu acht Wochen betragen. Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer können Sie sich direkt an das Bundesamt für Justiz wenden.
Gewerbe anmelden in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. • 30 Euro für eine Gewerbeanmeldung • 15 Euro für eine Zweitschrift Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten. Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • ggf. Handelsregisterauszug • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer • ggf. Erlaubnisurkunde, • ggf. Handwerkskarte • im Vertretungsfall: • Vertretungsvollmacht
Bearbeitungsdauer
• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Gewerbeanmeldung wird nach abschließender Bearbeitung zugesandt.
Eheschließung anmelden in Oldenburg
Zuständig: Standesamt · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an. Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. • Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro • bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro • bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 …
Benötigte Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: • gültiger Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes. Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: • aktuelle Geburtsurkunde Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft. Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: • die Eheurkunde oder • den Nachweis über die Begründung der …
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Geburtsurkunde beantragen in Oldenburg
Zuständig: Standesamt · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro. Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundesländern abweichen. • Geburtsurkunde; Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Hinweis Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet. Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Benötigte Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein. Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).
Meldebescheinigung beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an. • einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro • erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei. Falls (nach vorheriger Rücksprache) ein Ortstermin erforderlich ist: 50 Euro Bei persönlicher Beantragung im Bürgerbüro ist die Gebühr in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Die Bescheinigungen werden bei persönlicher Vorsprache und nach Zahlung der Gebühr sofort ausgehändigt. Online-Anträge werden innerhalb einer Woche bearbeitet. Die Meldebescheinigung wird per Post versandt.
Wohngeld beantragen in Oldenburg
Zuständig: Wohngeldstelle · Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Aufenthaltstitel verlängern in Oldenburg
Zuständig: Ausländerbüro · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher: • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Benötigte Unterlagen
• Pass oder Passersatz • Bestehender Aufenthaltstitel • Aktuelles biometrisches Foto • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens. • Mietvertrag • Nachweise zum Lebensunterhalt (inkl. 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate) • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Einbürgerung beantragen in Oldenburg
Zuständig: Ausländerbüro · Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Einzelfallabhängig. In der Regel jedoch: • Gültiger Pass und gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand (Geburts- / Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenen falls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse / gegebenenfalls Sprachzertifikat Deutsch B1 und Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland • Die letzten drei Lohnabrechnungen • Sofern Selbständig • Gewerbeanmeldung • den letzten Steuerbescheid des Finanzamtes • Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten drei Monate • Arbeitsvertrag • Mietvertrag • Versicherungsverlauf (erhält man bei der Landesversicherungsanstalt) • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherungsschutz • Nachweis Alterssicherung (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung) Weitere …
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Schwerbehindertenausweis beantragen in Oldenburg
Zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · Hildesheim · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• aktuelles Lichtbild • Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Oldenburg
Zuständig: Führerscheinstelle · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• 26,50 Euro für die Verwaltungsgebühr Bei der persönlichen Antragstellung gibt es zudem die Möglichkeit eine andere Versandart des neuen EU-Kartenführerscheines zu beantragen. • zuzüglich 6,30 Euro bei der Zusendung direkt nach Hause, oder • zuzüglich 25 Euro bei gewünschter Expresslieferung Die Gebühren sind bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten zu entrichten. Diese Möglichkeiten bestehen bei der Online-Beantragung nicht. Hier muss der EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt werden, da der alte Führerschein entwertet werden muss. Bei der persönlichen Antragstellung erfolgt die Entwertung bei Antragstellung.
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs bis acht Wochen. Bei Expresslieferung beträgt die Lieferzeit circa 2 bis 4 Tage. Die Abholung erfolgt bei der Führerscheinstelle.
Internationalen Führerschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Führerscheinstelle · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest. • 15 Euro Verwaltungsgebühren Zusätzliche Gebühren fallen gegebenenfalls an, • 26,50 Euro für die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein Hinweis Bei Verlust des internationalen Führerscheins ist eine eidesstattliche Versicherung abzulegen. Dazu ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro. Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig • Vorlage des Kartenführerscheines • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben Der internationale Führerschein wird sofort ausgestellt.
Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Oldenburg
Zuständig: Führerscheinstelle · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. • Antragsgebühr 135,00 Euro • beim Führerschein auf Probe 135,80 Euro • Führungszeugnis 13,00 Euro Hinweis Bei einer Aktenanforderung nach Entzug oder Verzicht außerhalb von Oldenburg ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,00 Euro zu entrichten. Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben Die Bearbeitung des Antrages dauert circa sechs bis acht Wochen.
Arbeitslos melden in Oldenburg
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Elektronische Arbeitslosmeldung: • Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 sowie ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Persönliche Arbeitslosmeldung: • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
Bearbeitungsdauer
Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.
Arbeitslosengeld beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung • Bei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-Ausweisfunktion • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen) Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: • Kündigungsschreiben • Erklärung zur Arbeitsaufgabe • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld • Bescheinigung über Nebeneinkommen • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit) • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
Bürgergeld beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder, Arbeitsagenturen, Jobcenter · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antragsformulare • gültiges Ausweisdokument: • Personalausweis oder • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung • Aufenthaltstitel • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge) • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge) • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) • falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) • Arbeitsbescheinigung …
Kindergeld beantragen in Oldenburg
Zuständig: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Für den Kindergeldantrag benötigen Sie: • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder, • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise: • Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder • Nachweis der Behinderung
Kinderzuschlag beantragen in Oldenburg
Zuständig: Soziale Hilfen · Oldenburg · bundesweite Infos
Elterngeld beantragen in Oldenburg
Zuständig: Elterngeldstelle · Oldenburg · bundesweite Infos
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• Antragsformular • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument) Gegebenenfalls weitere Unterlagen: • Personalausweis oder Aufenthaltstitel • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Unterhaltsvorschuss beantragen in Oldenburg
Zuständig: Unterhaltsvorschuss · Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Das Antragsformular Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich: • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel • die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens • die aktuelle Steuerkarte • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung • Einkommensnachweise über: • Kindergeld • gegebenenfalls Halbwaisenrente • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen
Vaterschaftsanerkennung in Oldenburg
Zuständig: Standesamt · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Kostenlos (gilt nur für das Standesamt und Jugendamt)
Benötigte Unterlagen
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Wohnberechtigungsschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Pflege, Wohnen und Soziale Beratung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein liegt zwischen 18 und 40 EUR. • Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18 Euro erhoben. In Ausnahmefällen wird (für einen erweiterten Wohnberechtigungsschein) eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig. • Über die zu entrichtende Gebühr erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid per Post. • Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebühr auch erhoben wird, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Benötigte Unterlagen
Bei schriftlicher Antragsstellung • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard) • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis Außerdem: • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein: • Lohnabrechnungen des Vorjahres • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein: Zum Beispiel: • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen) • Immatrikulationsbescheinigung (z.B.
Bearbeitungsdauer
Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins dauert cirka zwei bis drei Wochen.
Bewohnerparkausweis beantragen in Oldenburg
Zuständig: Verkehrslenkung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist • bisherige Bewohnerparkausweis • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht
Wohnsitz abmelden in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Steuerklasse ändern in Oldenburg
Zuständig: Finanzamt · bundesweite Infos
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall im örtlich zuständigen Finanzamt abhängig.
BAföG beantragen in Oldenburg
Zuständig: Soziale Hilfen · Oldenburg · bundesweite Infos
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• Einkommensnachweise (für den Auszubildenden für den Bewilligungszeitraum, für die Eltern insb. Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr) • außerdem diverse jeweils notwendige weitere Unterlagen
Erbschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Amtsgericht Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich: • Ihr Personalausweis oder Reisepass, • die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser), • das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft, • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt, • Namen und Anschriften der Miterben, • Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs oder Erbverzichtserklärungen, • gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge, • den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.
Pflegegrad beantragen in Oldenburg
Zuständig: Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• formlose Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Wohngruppe erfüllt sind • Adresse und Gründungsdatum der Wohngruppe • Mietvertrag mit Grundriss der Wohnung und Pflegevertrag Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, zum Beispiel eine Vereinbarung mit der beauftragten Person über zu erbringende Aufgaben. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Werktage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt.
Bildung und Teilhabe beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder, Arbeitsagenturen, Jobcenter · bundesweite Infos
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Es fallen keine Gebühren für die Beantragung und Bewilligung an.
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kirchenaustritt erklären in Oldenburg
Zuständig: Standesamt · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Persönlich beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes: • 30 Euro Entgegennahme eines beim Notar erklärten Kirchenaustritts und Erteilung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt: • 26 Euro Die Gebühren sind bei der persönlichen Erklärung bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Zweitschrift Kirchenaustritt • 30 Euro • Bei Auslandsversendung wird eine Gebühr von 10,07 Euro für das Auslandseinschreiben mit Rückschein berechnet. • Die Gebühren sind im Onlineverfahren zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Rente beantragen in Oldenburg
Zuständig: Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Antrag auf Rente für Bergleute • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
Personalausweis verloren: Verlust melden in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an. Für die Anzeige des Verlustes fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten. Die Meldung über den Verlust wird sofort aufgenommen.
Gewerbe abmelden in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an • 20,00 Euro für eine Gewerbeabmeldung • 15,00 Euro für eine Zweitschrift Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten. Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.
Benötigte Unterlagen
• Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Abmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Gewerbe ummelden in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. • 25,00 Euro für eine Gewerbeummeldung • 15,00 Euro für eine Zweitschrift Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC‑Karte oder Bargeld zu entrichten. Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • Auszug aus dem Handelsregister • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer • ggf. Erlaubnisurkunde • ggf. Handwerkskarte • im Vertretungsfall: • Vertretungsvollmacht
Sterbeurkunde beantragen in Oldenburg
Zuständig: Standesamt · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Hinweis Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet. Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein. Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).
Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Oldenburg
Zuständig: Infektionsschutz und Hygiene · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Erstbeantragung der Bescheinigung: • Die Gebühr für die Belehrung beträgt 26 Euro. • Ehrenamtlich Tätige, bei denen eine Belehrung notwendig ist (zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Tätigkeit im Stadtgebiet Oldenburg ausüben), erhalten eine kostenfreie Belehrung. • Schülerinnen und Schüler mit dem Erstwohnsitz in der Stadt Oldenburg, die für ein Schulpraktikum oder für eine Tätigkeit in einer Schülerfirma eine Belehrung benötigen, wird die Bescheinigung kostenfrei ausgestellt. Verlust der Bescheinigung: • Bei Nutzung der Online-Beantragung beträgt die Gebühr für eine Zweitschrift (Ersatzbescheinigung) 13 Euro. • Nach Absprache kann die Zweitschrift persönlich abgeholt werden. Die Gebühr beträgt dann 12 Euro.
Bearbeitungsdauer
Online-Belehrung • Die bezahlte Online-Belehrung kann sofort heruntergeladen oder gedruckt werden. • Bei Kostenübernahme wird die Bescheinigung frühestens am nächsten Werktag, oder nach einem Wochenende/Feiertag am darauffolgenden Werktag nach der Online-Belehrung bearbeitet und mit der Post zugestellt. Für die Belehrung planen Sie bitte circa eine Dreiviertelstunde ein. Verlust der Bescheinigung • Die Abschrift wird Ihnen innerhalb von circa drei bis vier Werktagen per Post zugesandt.
Grundsicherung im Alter beantragen in Oldenburg
Zuständig: Soziale Hilfen · Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) • Belege über Ausgaben: • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung) • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc. • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc. • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Steuernummer beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · Bonn · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Kindertagesbetreuung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Eheurkunde beantragen in Oldenburg
Zuständig: Standesamt · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen. Für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro. Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Eheurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben. • Eheurkunde; Abschrift aus dem Heiratsregister/-buch; Internationale Urkunden 20,00 Euro • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro Versandkosten • im Inland – keine Portokosten • im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein. Hinweis Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein. Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).
Namensänderung beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
• EUR 46,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. • 46 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren • 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren • 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis • 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde) • 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können. Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld …
Benötigte Unterlagen
• biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss • aktuell sein und • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. • bei vorzeitiger Beantragung: • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel: • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Baugenehmigung beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bauordnung und Denkmalschutz · Oldenburg · bundesweite Infos
Amtliche Beglaubigung in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Je Seite, wenn die Kopie von uns gefertigt wurde: 4 Euro Je Seite, wenn die Kopie mitgebracht wurde: 6 Euro Ausnahme: Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke oder für eine GEZ-Befreiung. Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • Originale der zu beglaubigenden Dokumente • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Fischereischein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
• Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer • Passbild • Personalausweis • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich: • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Der Fischereischein ist zwei Wochen nach Antragstellung abholbereit.
Jagdschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle. • Tagesjagdschein 30 Euro • Jahresjagdschein 90 Euro • Drei-Jahresjagdschein 220 Euro Bei einer Verlängerung fallen die gleichen Gebühren wie auch bei der erstmaligen Ausstellung an.
Benötigte Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines: • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung) • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung) • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Verpflichtungserklärung abgeben in Oldenburg
Zuständig: Ausländerbüro · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für die Anerkennung beträgt pro ausgestellter Verpflichtungserklärung 29 Euro.
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • Personalausweis mit OnlineAusweisfunktion (für Online-Abgabe) • eID-Karte (für Online-Abgabe) • Aufenthaltstitel • Elektronischer Aufenthaltstitel (für OnlineAbgabe) • Bei Vertretung: Vollmacht • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Oldenburg
Zuständig: Finanzamt Hannover-Nord · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Soweit für Sie eine Anzeigepflicht besteht (bspw. beim Erwerb von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden), reichen Sie bitte die privatschriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen beim Finanzamt ein. In allen anderen Fällen wird das Finanzamt Sie ggf. auffordern, weitere Unterlagen (bspw. abgeschlossene Bau- oder Generalunternehmerverträge, Nachweise über valutierende Höhe von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden) einzureichen.
Bearbeitungsdauer
• ab Eingang der Anzeige beim zuständigen Finanzamt in der Regel 3 Monate • abhängig vom Umfang des Erwerbsvorgangs
Kleinen Waffenschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
65 Euro für den kleinen Waffenschein
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Nachweis zur Aufbewahrung (zum Beispiel Foto vom verschließbaren Behälter)
Waffenschein beantragen in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein • Nachweis eines Bedürfnisses • Zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden) • Prüfungszeugnis der besonderen Sachkunde
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben vier bis sechs Wochen
Waffenbesitzkarte beantragen in Oldenburg
Zuständig: Sicherheit und Ordnung · Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben drei bis vier Wochen
Punktestand in Flensburg abfragen in Oldenburg
Zuständig: Führerscheinstelle · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Die Anordnung der entsprechenden Maßnahmen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren der Führerscheinstelle können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Benötigte Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Elternzeit anmelden in Oldenburg
Zuständig: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Clausthal-Zellerfeld · Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Bitte erkundigen Sie sich in der zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. In Niedersachsen gilt die Allgemeine Gebührenordnung (AllGO).
Benötigte Unterlagen
Die zuständige Behörde kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern, wenn es zu den gemachten Angaben Rückfragen gibt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt drei bis vier Wochen. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität Ihres Antrages und kann in Einzelfällen länger dauern.
Hilfe zur Pflege beantragen in Oldenburg
Zuständig: Pflege, Wohnen und Soziale Beratung · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Sie haben Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten, die aus gesundheitlichen Gründen bestehen, und sind deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen? Dann haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zuerst Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der Restkosten nicht möglich, kommen Leistungen der Sozialhilfe, wie die Hilfe zur Pflege, in Frage. Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege können Sie aber auch dann haben, wenn Sie keine Ansprüche gegen die Pflegeversicherung haben, beispielsweise, wenn Sie nicht …
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der erforderlichen Nachweise ab.
Scheidung einreichen in Oldenburg
Zuständig: Amtsgericht Oldenburg · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
• Lichtbildausweis • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • gegebenenfalls: • Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift und • Erklärung, ob Sie eine Regelung über Sorgerecht, Unterhalt und Umgang getroffen haben
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Oldenburg
Zuständig: Bauordnung und Denkmalschutz · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden. Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl zu bildender Eigentumseinheiten. Sie werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.
Benötigte Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten), • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen. • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug), • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Bearbeitungsdauer
• keine Angabe Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen sowie der rechtlichen Bewertung derselben. Je nach Vorgang kann der Aufwand höher oder geringer ausfallen. Eine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist besteht nicht.
Untersuchungsberechtigungsschein in Oldenburg
Zuständig: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben Der Untersuchungsberechtigungsschein wird bei persönlicher Beantragung sofort ausgehändigt. Online Anträge werden innerhalb von drei bis fünf Werktagen, zuzüglich Postlaufzeiten bearbeitet.
Verkehrswertgutachten beantragen in Oldenburg
Zuständig: Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich insbesondere nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Je nach Einzelfall hinzugerechnet werden weiterhin erforderliche Auslagen. Die Höhe der Gebühren ist geregelt in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss ( GOGut ).
Benötigte Unterlagen
Die für eine Verkehrswertermittlung notwendigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art des Gutachtenauftrags. Im Bedarfsfall hält die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der erforderlichen Sachverhaltsermittlungen. Die Bearbeitung beansprucht in der Regel vier bis 16 Wochen.
Arbeitsunfall melden in Oldenburg
Zuständig: Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen · bundesweite Infos
Benötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Bearbeitungsdauer
• Arbeits-, Wege- oder Schulunfall Ihrer angestellten Person, wodurch diese voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist • Unfall von Schülerinnen oder Schülern, Studierenden oder im Kindergarten, der eine ärztliche Behandlung erfordert
Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Oldenburg
Zuständig: Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen · Hannover · bundesweite Infos
Gebühren (amtlich)
Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt.
Benötigte Unterlagen
• ggf. Personalausweis oder Reisepass • ggf. Prüfungszeugnisse als anderer Nachweis der Sachkunde (§ 5d i. V. m. § 5 Absatz 1 Nr. 1-3 Bewachungsverordung (BewachV)
Amts-Standorte in Oldenburg
Standortdaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Gesundheitsamt Oldenburg
Industriestraße 1b, 26121 Oldenburg
Mo-Fr 08:00-12:00, Mo-Do 13:30-15:30
+49 441 2358695
Offizielle Website →Stadt Oldenburg Personal und Organisation
Markt 20-21, 26122 Oldenburg
Mo-Do 08:00-12:00,13:30-15:30 · Fr 08:00-12:00
+49 441 2352348
Offizielle Website →Wirtschaftsförderung Oldenburg
Industriestraße 1c, 26121 Oldenburg
+49 441 2352350
Offizielle Website →Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Pferdemarkt 13, 26121 Oldenburg
Kundenzentrum Bau
Industriestraße 1a, 26121 Oldenburg
Mo-Fr 08:00-12:00, Mo-Do 13:30-15:30
+49 441 2353637
Offizielle Website →Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau
Industriestraße 1e, 26121 Oldenburg
Mo-Fr 08:00-12:00 · Mo-Do 13:30-15:30
+49 441 2352565
Offizielle Website →Fachdienst Verkehrsplanung
Industriestraße 1g, 26121 Oldenburg
Mo-Fr 08:00-12:00 · Mo-Do 13:30-15:30
+49 441 2354444
Offizielle Website →Fachdienst Verkehrslenkung
Industriestraße 1h, 26121 Oldenburg
Mo-Fr 08:00-12:00 · Mo-Do 13:30-15:30
+49 441 2353118
Offizielle Website →Katasteramt Oldenburg, Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, LGLN
Stau 3, 26122 Oldenburg
Mo-Do 08:00-15:30 · "Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 0
+49 441 9215500
Stadt Oldenburg Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik
Alte Fleiwa 2b, 26121 Oldenburg
Häufige Fragen
Welche Behördengänge kann ich in Oldenburg online erledigen?
Woher stammen die Angaben für Oldenburg?
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.