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Reisepass beantragen in Petershagen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Petershagen bei: Bürgerbüro · Petershagen — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Petershagen

Bürgerbüro · Petershagen

Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen

Mo-Fr 08:30-12:30 · Mo, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

05702 822-0

buergerservice@petershagen.de

Gebühren (amtlich)

Umstellung auf digitale Fotos im Bürgerbüro ab 01.05.2025 Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen gibt ab dem 01.05.2025 eine Änderung. Das „Passbild“ hat ausgedient. Ab dem Zeitpunkt ist zur Beantragung ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form erforderlich, das durch einen Data-Matrix-Code aus einer gesicherten Cloud vom Bürgerbüro abgerufen werden kann. Erstellt werden dürfen die Fotos nur noch von Stellen, die diesen sicheren Transfer anbieten können und eine entsprechende Lizenz haben: Dabei setzt die Stadt Petershagen weiter auf die örtlichen Anbieter. Zertifizierte Dienstleister in Petershagen sind Foto-Keller (Bahnhofstraße 29, 32469 Petershagen – Terminvereinbarung empfohlen) und Computer-Ecke Lutz Röbke (Nienburger Straße 1, 32469 Petershagen – ohne Terminvereinbarung). Hier können Sie nach weiteren Dienstleistern in der Nähe suchen. Die neue Regel gilt in ganz Deutschland. Durch das neue System soll zum einen der Missbrauch von Pässen erschwert werden, Zum anderen sollen durch die Digitalisierung Verwaltungsvorgänge bürgerfreundlicher gestaltet und modernisiert werden.   Mit Wirkung vom 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft, d. h. diese werden weder ausgestellt, noch geändert oder verlängert. Alternativ müssen für Kinder ab Geburt künftig für Reisen ins Ausland entweder der Personalausweis oder der Reisepass (für Reisen außerhalb der EU) beantragt werden.   Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.   eID-Karten für Bürgerinnen/Bürger der Europäischen Union Unionsbürgerinnen/Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16 Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung

Voraussetzungen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, • hat einen Chip und ist • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis • die Gültigkeit ausläuft • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen.

So läuft es ab

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Bearbeitungsdauer

Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen Reisepässe: ca. 4 - 5 Wochen

Gut zu wissen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

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Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Petershagen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Umstellung auf digitale Fotos im Bürgerbüro ab 01.05.2025 Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen gibt ab dem 01.05.2025 eine Änderung. Das „Passbild“ hat ausgedient. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Petershagen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Petershagen, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Reisepass beantragen“ in Petershagen online?
Für Petershagen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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